Beschluss:

Für die Sprachförderung im Jahr 2011 in den Kindertageseinrichtungen zur Förderung von sprachauffälligen Kindern nach der Sprachstanderhebung „Delfin 4“ stellt das Jugendamt 16.000,--€ zusätzlich zu den Mitteln des Landes in Höhe von 39.000,--€ bereit, vorbehaltlich der Verabschiedung des Haushaltes 2011.

Die Mittel sind im Haushaltsentwurf 2011 im Produkt 060 361 010 eingeplant.

 


Protokoll:

Herr Dierselhuis verwies auf die Vorlage und gab weitere Erläuterungen über das Verfahren der Sprachtests zur Erkennung von individuellem Sprachförderbedarf. Das Kreisjugendamt hat in den Kindertagesstätten seiner Zuständigkeit bereits sehr frühzeitig für eine verbesserte sprachliche Förderung der Kinder durch Fortbildung von Erzieherinnen gesorgt. Viele Kinder, bei denen vor der Einschulung ein Sprachdefizit festgestellt wurde, konnten erfolgreich individuell gefördert werden. Die Rückmeldungen von Seiten der Schulen bestätigen ebenfalls, dass hierdurch eine positive Sprachentwicklung festzustellen ist. Herr Dierselhuis dankte dem Ausschuss, der mit seinen Beschlüssen die Durchführung der bisherigen Sprachförderung und die notwendige logopädische Förderung einzelner Kinder ermöglicht hat.

 

Herr Wappenschmidt bat um weitergehende Ergebnisse aus den Schuleingangsunter-suchungen.

Herr Zohren erklärte auf diese Nachfrage, dass das Gesundheitsamt die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen alle 2 Jahre veröffentlicht. Es wird von besonderem Interesse sein, hierbei auch die Ergebnisse zur sprachlichen Entwicklung im Vergleich mit den vorjährigen Untersuchungen zu verfolgen.

 

Herr Paschke betonte die Mitwirkungspflicht der Elternschaft und befürchtet, dass die Eltern

ihre Mitwirkung im Einzelfall versagen und dadurch die Kinder nicht der notwendigen Förderung zugeführt werden können.

Herr Zohren merkte an, dass sowohl der 1. Testdurchlauf als auch die Sprachförderung selbst innerhalb der normalen Öffnungszeit im Kindergarten stattfinden. Für die Eltern entsteht hier kein zusätzlicher Aufwand. Lediglich für eine 2. Testdurchführung werden die Eltern einmalig in die Schule eingeladen. Dies betrifft aber nur einen kleinen Prozentsatz der Eltern.

Die Eltern werden durch das Schulamt zur Sprachförderung ihres Kindes verpflichtet. Daher empfiehlt das Jugendamt eine vertragliche Vereinbarung mit den Eltern, um die Mitwirkung an der Förderung sicherzustellen. Eltern, die sich im Einzelfall entziehen, werden dem Schulamt gemeldet. Da die Förderung im Kindergarten durchgeführt wird, besteht ein kontinuierlicher Kontakt zu den Eltern. Die Auswertungsgespräche werden gemeinsam mit Logopäden und Eltern durchgeführt.

 

Frau Winzen erkundigte sich, ob Angaben zur Höhe bzw. zum Anteil der sprachförder-bedürftigen Kinder vorhanden sind und ob insbesondere ein Landesvergleich möglich sei.

Herr Zohren erklärte, dass nach den Ergebnissen bisheriger Testungen davon auszugehen ist, dass etwa jedes fünfte Kind Defizite in der Sprachentwicklung aufweist. Ergebnisse zu Studien, die einen Landesvergleich beim Test Delfin IV zulassen, liegen dem Jugendamt nicht vor. Da die Lebensverhältnisse in der Zuständigkeit des Kreisjugendamtes insgesamt günstiger als in Ballungsräumen zu bewerten seien, wird mit einem geringeren Anteil gerechnet.

Entsprechend der Anfrage von Frau Winzen werden folgende Zahlen nachgereicht:

Getestet werden Kinder 2 Jahre vor der Einschulung. Sie erhalten dann eine zweijährige Sprachförderung bis zur Einschulung. Im Schnitt nahmen im Einzugsbereich des Jugendamtes ca. 100 Kinder an der Förderung teil. Bei ca. 1.100 Kindern dieser Altersgruppe, die den Kindergarten besuchen, ergibt sich ein Anteil von 9 % mit Sprachförderbedarf aufgrund des Tests „Delfin IV“.

 

Der Vorsitzende Herr Ehms ließ über den Verwaltungsvorschlag abstimmen.

 

Der Kreisjugendhilfeausschuss fasste einstimmig folgenden Beschluss: