Beschluss:

Der Gemeinde Rommerskirchen wird für die Erweiterung des Kindergartens im Zuge

des Ausbaus der Plätze für Kinder unter 3 Jahren ein Kreiszuschuss gewährt. Der

Zuschuss beträgt 50% der anerkennungsfähigen Kosten, die die zuwendungsfähigen

Ausgaben der Landesförderung übersteigen, abzüglich der verbleibenden Rücklagen

der Tageseinrichtung (übersteigende Kosten 22.000,--€ X 50%, abzüglich verblei-

bende Rücklagen 0,--€ = Kreiszuschuss 11.000,--€). Vorbehaltlich der Überprüfung

der vom Träger angegebenen Rücklage beträgt der Kreiszuschuss 11.000,--€.

Die Mittel stehen im Haushalt 2011 im Produkt 060 361 010 zur Verfügung.

 


Protokoll:

Herr Lonnes verwies auf die Erläuterungen in der Sitzungsvorlage.

Der Vorsitzende Herr Ehms ließ über den Verwaltungsvorschlag abstimmen.

Der Kreisjugendhilfeausschuss beschloss einstimmig.