Beschluss:

Der Arbeiterwohlfahrt wird zu voraussichtlichen anerkennungsfähigen Betriebskosten von 6.000,--€ für den Betrieb der Spielgruppen für das Jahr 2011 ein Kreiszuschuss

von einem Drittel der Kosten, entspricht 2.000,--€, vorbehaltlich der Genehmigung

des Haushaltes 2011, gewährt. Die Verwendung des Zuschusses ist bis zum

31.03.2012 nachzuweisen.

Die Mittel sind im Haushalt 2011 im Produkt 060 361 010 eingeplant


Protokoll:

Aufgrund der Gleichartigkeit der Anträge und Beschlüsse fasste der Vorsitzende Herr Ehms die Beratung der Tagesordnungspunkte 2.3 bis 2.6 zusammen und erteilte der Verwaltung das Wort.

 

Herr Dierselhuis erläuterte, dass die zu fördernden Spielgruppen eine Ergänzung zur Tagesbetreuung in Einrichtungen oder in Tagespflege darstellen. Mit dem weiteren Ausbau der Betreuung für unter-3-jährige Kinder ist zu erwarten, dass sich der Bedarf für Spielgruppen künftig verändern wird.

 

Der Vorsitzende Herr Ehms ließ über die Verwaltungsvorschläge abstimmen.

 

Frau Schöttgen nahm an der Beratung und der Abstimmung zu TOP 2.3 nicht teil.

Herr Boland nahm an der Beratung und der Abstimmung zu TOP 2.6 nicht teil.

 

Der Kreisjugendhilfeausschuss beschloss einstimmig: