Beschluss:

Der evangelischen Kirchengemeinde wird zu voraussichtlichen anerkennungsfähigen

Betriebskosten von 6.693,--€ für den Betrieb der Spielgruppen für das Jahr 2011 ein

Kreiszuschuss von einem Drittel der Kosten, entspricht 2.231,--€, vorbehaltlich der

Genehmigung des Haushaltes 2011, gewährt. Die Verwendung des Zuschusses ist

Bis zum 31.03.2012 nachzuweisen.

Die Mittel sind im Haushalt 2011 im Produkt 060 361 0010 eingeplant.