Beschluss:

Der Kreistag beschloss einstimmig auf Grund des § 84 Abs. 1 Schulgesetz NRW in Verbindung mit § 5 Kreisordnung NRW die „Rechtsverordnung über die Bildung von Schuleinzugsbereichen für die Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung“ in der der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügten Fassung.