Protokoll:

Vorsitzender Herr Boestfleisch verweist auf die Tischvorlage. Herr Dr. Kalthoff erkundigt sich zur Verkehrssicherungspflicht. Falle jemand in den Nordkanal, so könne es wegen des Schlammes zu gefährlichen Situationen kommen. Herr Clever informiert, dass man diesbezüglich beim Land eine Anfrage gestellt, aber noch keine Antwort erhalten habe. Er gibt aber zu bedenken, dass nicht alle Orte eingezäunt bzw. gesperrt werden können, wo gefährliche Situationen nicht auszuschließen seien. Herr Stark gibt zu bedenken, dass sich eine Entschlammung des Nordkanals negativ auf die Qualität des Grundwassers und damit auch für den Wasserwerksbetreiber auswirken könne.