Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Kreises Neuss erhebt unter den Voraussetzungen, dass

1.             die Anlage einer Parkplatzanlage für 32 Stellplätze in „kompakter Form“ mit gegenüberliegenden Parkplätzen und Zufahrt von der Steinhausstraße auf Höhe der geplanten Tiefgaragenzufahrt erfolgt und

2.             die Stadt Neuss sich verpflichtet, die derzeitig als Grabeland genutzten Flächen entsprechend den bauleitplanerischen Festsetzungen als Wald umzuwandeln

keinen Widerspruch gemäß § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz NRW gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. V 43/11 - Furth - Mitte, Engelbertstraße (Demenzkompetenzzentrum Rheinland).


Protokoll:

Herr Forsch erläuterte auf der Grundlage des Ergebnisses der Beschlussfassung und der Anregungen aus der letzten Sitzung des Beirates das reduzierte Parkplatzkonzept, welches lediglich 32 kompakt angeordnete Stellplätze oberirdisch und 38 Stellplätze in einer Tiefgarage im rückwärtigen Teil des Gebäudekomplexes vorsieht. Die Fläche des Parkplatzes sei von rd. 2.100 qm zuzüglich der Reservefläche von 750 qm auf rd. 745 qm reduziert worden. Ausgleichsflächen für den Eingriff durch den Parkplatz und das Demenzkompetenzzentrum seien unmittelbar anschließend vorgesehen. Der Standort berücksichtige die Topographie des Geländes und führe zu einer verträglichen Lage. Die Grabelandflächen würden der Zielsetzung der Bauleitplanung entsprechend in Wald umgewandelt. Es entstehe insgesamt eine attraktive Landschaft.

 

Frau Scriverius erläuterte anschließend die vorgesehene Gestaltung der Parkplatzfläche mit Zufahrt und der Ausgleichsflächen. Die Zufahrt sei dem Haupteingang des Demenzkompetenzzentrums zugeordnet. Als Oberflächenbelag plane man im Licht der Lage in der Wasserschutzzone eine Vollversiegelung durch Asphalt im Bereich der Fahrbahnen und eng gelegtes Pflaster bei den Stellplätzen. Bedingt durch die jetzt vorgesehene Nähe zum Gebäude seien Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Hier überlege man noch verschiedene Möglichkeiten. Der Parkplatz sei nach wie vor durch eine Amphibienleiteinrichtung von den Grabelandflächen getrennt. Eine Begrünung sei durch mindestens 12 hochstämmige Solitärbäume vorgesehen. Die Zufahrt solle durch eine separate blühende Baumart vom Eingang des Zentrums her kommend markiert werden, um die Verbindung zu betonen. In den offenen, als extensives Grünland vorgesehenen Bereichen der Ausgleichsflächen könne man sich einen Weg als Wandelgang oder Weg der Erinnerung vorstellen.

 

Herr Grimbach bezeichnete die präsentierte Lösung als sehr gute Variante, die man mit tragen könne.

 

Nach kurzer Diskussion über den Hinweis von Frau Arndt zu einer im Ortstermin diskutierten Lösung der Stellflächen unmittelbar an der Steinhausstraße mit Zufahrt von der Straße aus erläuterte Herr Temburg die verkehrlichen und Abgrenzungsgründe, die zu einem Ausschluss dieser Variante geführt hatten.

 

Im Anschluss wurden der Geltungsbereich der vorliegenden Planung und der früheren Durchführungsplanung Nr. 43 unter Einschluss des Einmündungsbereiches der Steinhausstraße sowie Möglichkeiten einer Reduzierung der Verkehrsflächen diskutiert. Ebenfalls diskutiert wurde das Erfordernis eines Bürgersteiges an der Steinhausstraße.

Herr Forsch erläuterte anhand der Präsentation die abzulesende Ausbauplanung für die Steinhausstraße im Bereich des Zentrums sowie die Lage des Bürgersteigs auf der Nordseite an der Bebauung.

Herr Dürkes und Herr Temburg machten hierzu deutlich, dass es sich um zwei rechtlich klar getrennte Planverfahren handele, die nicht verbindlich mit einander gekoppelt werden könnten. Der Beirat könne selbstverständlich Anregungen hinsichtlich der Ausbauplanung an die Stadt Neuss richten.

Herr Temburg erläuterte ergänzend, dass man in der nächsten Zeit bis zur Sitzung des Kreistages die angestrebte Entwicklung des Gebietes im Wege eines städtebaulichen Vertrags mit der Stadt Neuss vereinbaren werde. Man habe insgesamt eine positive Lösung gefunden.

 

Der Vorsitzende bat darum, die Bewaldung am Hartholzauenwald jenseits des Nordkanals zu orientieren. Eine blühende Baumart in diesem Rahmen sei z. B. die Vogelkirsche.

 

Herr Bolz schlug vor, bei der Festlegung der Detailgestaltung den Vorsitzenden zu beteiligen.

 

Nach kurzer Diskussion über erforderliche Amphibienschutzmaßnahmen wurde vorgeschlagen, seitens der Stadt Neuss diese mit den bereits bestehenden Einrichtungen zu verbinden.

 

Herr Grimbach regte unter ausdrücklicher Zustimmung des Vorsitzenden an, an Stelle einer geschlossenen Reihenpflanzung auch offene Bereiche zu belassen.

 

Vorsitzender Lechner fasste zusammen, dass man der Planung einschließlich der Maßgaben nach den Ziffern 1 und 2 der Erläuterungen zustimmen könne. An die Stadt Neuss richtete er die dringende Bitte, die Frage der Detailplanung im Einmündungsbereich der Steinhausstraße frühzeitig zu klären, um eine sinnvolle Lösung zu finden.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.