Beschluss:

Der Antrag der Kreistagsfraktion UWG/Die Aktive zum Thema „Mietspiegel“ vom 08.06.2011 wurde mehrheitlich abgelehnt.


Protokoll:

Kreistagsabgeordneter Carsten Thiel erläuterte den Antrag seiner Fraktion.

 

Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel stimmte dem Antrag zu. Auch seine Fraktion habe im Sozial- und Gesundheitsausschuss ein zweite Gutachten gefordert. Dies würde erheblich zum Recht- und Sozialfrieden beitragen.

 

Nach Auffassung von Kreistagsabgeordnetem Dirk Rosellen sei das von der Verwaltung vorgelegte Konzept schlüssig. Die Forderung, Angebotsmieten zugrunde zu legen, verstoße gegen die Vorgaben des Bundessozialgerichtes.

 

1. stv Landrat Dr. Hans-Ulrich Klose machte darauf aufmerksam, dass man zu einer Entscheidung kommen müsse. Ohne einen, den Ansprüchen der Rechtssprechung genügenden, Mietspiegel, riskiere man die Rechtswidrigkeit der Bescheide. Er betonte, dass es sich stets um Einzelfallentscheidungen handele. Außerdem wies er darauf hin, dass zu hohe Grenzen auch zu unangemessenen Mieterhöhungen führen können.

 

Kreistagsabgeordnete Susanne Stein-Ulrich kritisierte, dass das Gutachten nur Bestandsmieten berücksichtige. Es seien zwar auch Angebotsmieten ausgewertet worden, diese seien jedoch nicht in die Mietpreisfestlegung mit einbezogen worden. Das BSG Urteil vom 19.02.2009 lasse jedoch den Rückschluss zu, dass ein höherer Anteil von Angebotsmieten als von Bestandsmieten vorausgesetzt werde. Außerdem könnten Angebotsmieten auch zur Angemessenheitsprüfung der ermittelten Werte herangezogen werden.

 

Allgemeiner Vertreter Jürgen Steinmetz stellte klar, dass das Thema in zahlreichen Sitzungen des Sozial- und Gesundheitsausschusses und des Arbeitskreises sowie in mehreren Erörterungen mit den Städten und Gemeinden umfassend beraten und alle Fragen beantwortet worden seien. Dennoch machte er noch folgende Anmerkungen:

·       Kreisweit seien 17.000 Bedarfsgemeinschaften ausgewertet worden

·       Über 3.000 Angebotsmieten seien dem gegenüber gestellt worden. Dabei ging es um die Frage, ob diesen Bestandsmieten grundsätzlich (abstrakt) ein Angebot gegenüber steht. Die Umfragen und Recherchen haben ergeben, dass dies der Fall ist.

·       Es bleibt stets eine Einzelfallprüfung, was Umzugswellen verhindert.

·       Es gehe nicht grundsätzlich um die Senkung der Mietobergrenze, sondern um einen Systemwechsel (von Nettomiete+Nebenkosten+Heizkosten zu Bruttokaltmiete+Heizkosten). Auch nach dieser Umstellung habe sich die Quote des unangemessenen Wohnraums nicht verändert.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke wies darauf hin, dass das von Kreistagsabgeordneten Carsten Thiel herangezogene Urteil, wonach den Hartz IV-Empfängern 50qm zustehen, bekannt aber noch nicht rechtskräftig sei.


Abstimmungsergebnis:

29 Ja Stimmen (SPD, Bündnis 90/Die Grünen, UWG/Die Aktive, Die Linke)

39 Gegenstimmen (CDU, FDP, Zentrum, Bürgerbewegung Pro NRW, LR)