Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erhebt keinen Widerspruch gem. § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz gegen die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. W 41 „Tribünenweg“ der Stadt Grevenbroich.

Die noch offenen Fragen entsprechend der Diskussion sind im Verfahren zu klären. Sollten Widersprüche auftreten, ist der Beirat hierüber zu informieren.


Protokoll:

Herr Gerdes erläuterte unter Bezugnahme auf die ausführlichen Erläuterungen die Planung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes anhand einer Präsentation u. a. auch der entfallenden und hinzukommenden Sportflächen.

Die reitsportliche und hundesportliche Nutzung sei in diesem Bereich bereits seit Jahrzehnten etabliert. Anlass für die Änderung sei die Anpassung der im seit 2003 rechtskräftigen Bebauungsplan für die reitsportliche Nutzung festgesetzten Flächen an die tatsächliche Situation. Die Flächenbilanz selbst bleibe annähernd gleich. Ein in der Vergangenheit angelegten Sand-Reitplatz müsse so nicht umgelegt werden, sondern könne an der Stelle verbleiben, an der der Boden ausgetauscht worden sei. Die vorgesehenen temporären Parkflächen würden in dem Umfang nur bei Großveranstaltungen wie dem alle zwei Jahre stattfindenden Reitturnier des Vereins genutzt und nicht im Bebauungsplan als befestigte Stellplätze festgesetzt. Die Erschließung werde neu konzipiert, und zwar vom Tribünenweg aus für die Reiter und von der Brückenstraße aus für den Hundeübungsplatz auf einem bereits vorhandenen Weg entlang des Beesterkampgrabens. Die geplante Brücke über den Graben werde aufgegeben. Eine kleine bauliche Anlage für das geschützte Unterbringen von Gerätschaften sei ebenfalls vorgesehen.

Die durch die Umplanung frei werdenden, ursprünglich als Sportflächen verplanten Bereiche würden aufgeforstet. Zum Tribünenweg hin werde eine dichte Bepflanzung von 15 - 20 m Breite vorgesehen. Bei einer Bewertung der Ökopunkte schließe die Bilanz mit einem leichten Plus.

Parallel zur Änderung des Bebauungsplans werde auch der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt geändert.

 

Nach kurzer Diskussion über die temporäre Stellplatzfläche, an der sich die Beiratsmitglieder Kremer, Meyer-Ricks, Arndt und Grimbach beteiligten, erläuterte Herr Temburg, dass seinerzeit im Aufstellungsverfahren keine wasserrechtlichen Bedenken bestanden hätten.

 

Der Vorsitzende, Herr Meyer-Ricks und Frau Arndt bezeichneten den südlichen Erschließungsweg, der entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplans angelegt worden sei, unmittelbar am Graben als bedenklich.

 

Herr Temburg erläuterte, dass die Planung den entstandenen Wildwuchs in diesem Bereich ordnen und den Vollzug erleichtern solle. Es werde nicht erwartet, dass die Regelungsdichte im Bebauungsplanverfahren höher werde.

 

Herr Schmitz wies drauf hin, dass es temporäre Stellplatzflächen aus Anlass von Großveranstaltungen nicht ungewöhnlich seien. Dies sei z. B. bei Schloss Dyck, in Zons und Knechtsteden der Fall. Problematisch sei diese Situation nur in Wasserschutzgebieten.

 

Herr Meyer-Ricks bewertete die Frage des Fäkalieneintrags in dieser Gewässernähe als problematisch.

 

Herr Schmitz wies darauf hin, dass die Situation in etwa einer Weidefläche in Gewässernähe entspreche. Die Flächen würden schon aus Eigeninteressen so weit wie möglich sauber gehalten. Wasserwirtschaftlich seien keine Bedenken erkennbar. Dies sei nur bei Dungstätten usw. in Gewässernähe der Fall.

 

Auf die Frage von Herrn Kallen nach Alternativen zur südlichen Erschließung erläuterte Herr Gerdes, dass diese praktisch nicht bestünden. Die Erschließung sei so kurz wie möglich gehalten und der Weg sei bereits vorhanden. Die Nutzer der Hundesportfläche müssten sonst durch das ganze Gelände geleitet werden.

 

Im Anschluss wurde die Frage des Abstands des südlichen Erschließungswegs zum Beesterkampgraben diskutiert.

 

Herr Grimbach regte an, den Bereich zwischen Weg und Graben zu bepflanzen.

 

Frau Arndt betonte, dass sie darauf bestehe, dass die Mindestabstände zwischen Weg und Graben eingehalten würden. Evtl. könne der Weg verlegt werden.

 

(Anm. d. Verwaltung: Der bis zum Hundeplatz etwa 100 m lange Weg liegt nicht unmittelbar am Beesterkampgraben. Die Fahrbahn ist über einer Steinschicht bereits dünn mit Erde überdeckt und etwa 3,5 m breit. Hieran schließt sich in Richtung Graben eine etwa 2,0 m breite Ruderalfläche an, die augenscheinlich nur sporadisch gemäht wird. Es folgt weiter zum Graben hin eine etwa 1,5 m breite Hecke aus unterschiedlichen heimischen Gehölzen, die regelmäßig von Einzelbäumen durchsetzt ist und sich bis in die Gewässerböschung zieht. Nach dem Hundesportplatz setzt sich der Weg mit einer  begrünten Mittelspur weiter.

Ein Widerspruch zu wasserrechtlichen oder naturschutzrechtlichen Bestimmungen ist in der Lage des Weges nicht zu erkennen. Ein Abstand von 3,0 m zur Oberkante Gewässerböschung, der seitens des Gewässerunterhaltungspflichtigen regelmäßig gefordert wird, ist eingehalten.

Eine provisorisch auf halber Länge des Weges aufgestellte Lampe wird nach Rücksprache mit der Stadt Grevenbroich wieder beseitigt.).

 

Herr Gerdes betonte, dass er keine Bedenken dagegen erkennen könne, den Bereich zwischen Weg und Graben noch weiter zu bepflanzen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei 1 Stimmenthaltung