Protokoll:

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke informierte, dass ihn ein Schreiben des Dt. Landkreistag erreicht habe, wonach beabsichtigt sei, dass sich die Kommunen, die zwar geeignet waren, aber nicht als Optionskommune zugelassen worden sind, mit einer Sammelklage (Verstoß gegen Art 3 GG) zusammenzuschließen, um doch zugelassen zu werden. Die Kosten belaufen sich auf 5.000 Euro pro klagendem Kreis. Die Frist zur Entscheidung wurde bis Ende des Monats gesetzt. Er bat daher um eine Einschätzung durch den Kreistag.

 

Da man für die Option gestimmt habe, mache, bei entsprechender Erfolgsaussicht, auch eine Klage Sinn, so Kreistagsabgeordneter Jürgen Güsgen.

 

Dem stimmte auch die Kreistagsabgeordneten Dieter Welsink und Dr. Bijan Djir-Sarai zu. Wenn eine Klage zielführend sei, werde dies nicht an ihren Fraktion scheitern.

 

Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel vertrat die Auffassung, dass man nach vorne schauen müsse, anstatt weiterhin in Unsicherheit zu schweben. Außerdem sollte eine Systemumstellung durch die Politik erfolgen und nicht durch ein Urteil. Man werde einer Klage daher nicht zustimmen.

 

Diese Entscheidung müsse sorgfältig abgewogen werden und könne nicht aus dem Bauch raus entschieden werden, so Kreistagsabgeordneter Erhard Demmer.