Beschluss:

Unter Beachtung der o. g. Planänderungen empfahl der Kreisausschuss des Rhein-Kreises Neuss dem Kreistag einstimmig keinen Widerspruch gemäß § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz NRW gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan/Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. V43/11 – Furth-Mitte, Engelbertstraße (Demenzkompetenzzentrum Rheinland) zu erheben.