Protokoll:

Allgemeiner Vertreter Jürgen Steinmetz teilte mit, dass sich die Kosten der Unterkunft für den Monat Juli auf 6.723.000 Euro belaufen. Man werde voraussichtlich mit der Haushaltsermächtigung auskommen. Außerdem wies er auf folgende Punkte hin:

·       Man habe sich der Sammelklage der kommunalen Verfassungsbeschwerde, die die Zulassung weitere Optionskommune anstrebe, angeschlossen

·       Gegen das Urteil des Landessozialgerichtes zum Grundsicherungsrelevanten Mietspiegels werde der Kreis Heinsberg Revision einlegen. In den Arbeitshilfen des Landes werde derzeit an den 45qm festgehalten.

·       Bislang seien 7.754 Anträge/Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes gestellt worden. Einige Bereiche werde man auf die Städte und Gemeinden delegieren, allerdings sei nicht die Rückübertragung für den Personenkreis des SGB II vorgesehen.