Protokoll:

Herr Lonnes informierte den Ausschuss über die Absicht des Landes, mit dem

Änderungsgesetz zum „KiBiZ“ ein beitragsfreies Kindergartenjahr vor der Einschulung einzuführen. Der Landtag beabsichtigt, bereits in der 29. Kalenderwoche über dieses Änderungsgesetz zu beschließen.

Alle Jugendämter hätten in eigener Zuständigkeit unterschiedliche Satzungen zur

Erhebung von Elternbeiträgen für den Kindergartenbesuch erlassen, teils mit sozialer Komponente wie z.B. einem mindestens teilweisen Beitragserlass für Geschwisterkinder. Die Einnahmenausfälle bei einem elternbeitragsfreien Kindergartenjahr sind demnach von Jugendamt zu Jugendamt recht unterschiedlich. Die Auswirkungen sollen daher zunächst darauf hin überprüft werden, ob sich für den Bereich des Kreisjugendamtes eine Benachteiligung gegenüber anderen Jugendämtern ergibt. Möglicherweise wird es daher notwendig, eine Änderung der Beitragssatzung vom Kreistag beschließen zu lassen.

 

Herr Dierselhuis informierte den Ausschuss, dass das Land angekündigt habe, die

Mindereinnahmen bei einem beitragsfreien Kindergartenjahr auf der Grundlage des Konnexitätsprinzips entsprechend auszugleichen. Das Jugendamt werde demnach möglicherweise das Ergebnis der nicht mehr eingehenden Elternbeiträge für das letzte Kindergartenjahr „spitz“ abrechnen müssen.

 

Herr Boland gab zu bedenken, dass die Einführung eines beitragsfreien Kindergartenjahres die Eltern dazu verleiten könnte, dann eine höhere Betreuungsleistung einzufordern als sie bisher

-entgeltlich- für ihre Kinder in Anspruch genommen haben. Dies würde wiederum zu mehr Personalaufwand und Kosten für Träger und Kommunen führen. Auf jeden Fall befürwortet er beim Übergang in das beitragsfreie Kindergartenjahr daher die Mitnahme des bisher bestehenden Leistungsumfanges im Rahmen der „Besitzstandswahrung“.

 

Herr Zohren entgegnete darauf hin, dass das Ministerium für das beitragsfreie Kindergartenjahr den Anteil der Ganztagsbetreuung limitiert habe.

 

Herr Wappenschmidt gab ebenfallls seiner Befürchtung Ausdruck, dass das Änderungsgesetz zum „KiBiZ“ zu Mehrbelastungen für die Träger und Kommunen führen werde. Es sei besonders darauf zu achten, dass die Einnahmenverluste vollständig gegenfinanziert würden.

 

Herr Lonnes kündigte das weitere Vorgehen an: Im Gespräch mit den Bürgermeistern von Korschenbroich, Jüchen und Rommerskirchen werde man über eine Anpassung der Elternbeitragssatzung beraten, um dann eine Empfehlung für den Kreistag zur Änderung der Beitragssatzung abzugeben.