Sitzung: 08.09.2011 Ausschuss für Soziales und Wohnen
Vorlage: 50/1285/XV/2011
Beschluss:
Der Rhein-Kreis Neuss gewährt den Trägern von Beratungsstellen für den Personenkreis des § 67 SGB XII zu den förderungsfähigen Betriebskosten (Personal- und Sachausgaben), soweit sie nicht durch Zuwendungen des Landschaftsverbandes Rheinland abgedeckt sind, folgende Zuschüsse:
a) Fachberatungsstelle Neuss 112.261,21 €
b) Fachberatungsstelle
Grevenbroich
(einschl. „Frauke“)
(alle Caritasverband für den Rhein-
Kreis Neuss e.V.) 89.240,27
€
c) Wohngemeinschaft
St. Bernhard
(Zisterzienserkloster Langwaden) 23.603,65
€
d) Fachberatungsstelle
für alleinstehende
Frauen Neuss
(SKF Neuss) 29.936,28
€
Die Mittel werden aus dem Produkt 050 331 010 zur Verfügung gestellt.
Protokoll:
Es lagen keine Wortmeldungen vor.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig