Beschluss:

Der Rhein-Kreis Neuss gewährt den Trägern von Beratungsstellen für den Personenkreis des § 67 SGB XII zu den förderungsfähigen Betriebskosten (Personal- und Sachausgaben), soweit sie nicht durch Zuwendungen des Landschaftsverbandes Rheinland abgedeckt sind, folgende Zuschüsse:

a)   Fachberatungsstelle Neuss                                          112.261,21 €

b)   Fachberatungsstelle Grevenbroich
(einschl. „Frauke“)
(alle Caritasverband für den Rhein-
Kreis Neuss e.V.)                                                       89.240,27 €

c)   Wohngemeinschaft St. Bernhard
(Zisterzienserkloster Langwaden)                                    23.603,65 €

d)   Fachberatungsstelle für alleinstehende
Frauen Neuss
(SKF Neuss)                                                              29.936,28 €

Die Mittel werden aus dem Produkt 050 331 010 zur Verfügung gestellt.

 


Protokoll:

Es lagen keine Wortmeldungen vor.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig