Beschluss:

Der Rhein-Kreis Neuss gewährt

a)     dem Diakonischen Werk der ev. Kirchengemeinden in Neuss e.V., Neuss,

b)     dem Sozialdienst Kath. Männer e.V., Neuss,

c)      dem Internationalen Bund, Verbund NRW-Mitte, Neuss,

d)     dem Caritasverband Rhein-Kreis Neuss, Grevenbroich,

insg. einen Zuschuss zu den Personalkosten der Schuldnerberatung in Höhe von 269.208 €.

Mittel werden aus dem Produkt 050.312.010 zur Verfügung gestellt.

 


Protokoll:

Allgemeiner Vertreter Jürgen Steinmetz berichtete, dass man mit den Städten und Gemeinden derzeit in Gesprächen zu einer Vereinheitlichung der Standards in der Schuldnerberatung sei. Im Bereich Schuldnerberatung gäbe es bereits eine Leistungsvereinbarung für den Personenkreis SGB II. Ziel der Gespräche sei es, die Leistungsvereinbarung auf die gesamte Schuldnerberatung, somit auch für die nicht vom SGB II erfassten Personenkreise auszuweiten. Im nächsten Schritt müsse dann über die Form der Finanzierung nachgedacht werden. Die Stadt Neuss werde hierzu ein Konzept erstellen. Für 2011 und 2012 kämen etwaige Änderungen jedoch noch nicht zum Tragen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig