Sitzung: 08.09.2011 Ausschuss für Soziales und Wohnen
Vorlage: 50/1290/XV/2011
Beschluss:
Der Rhein-Kreis Neuss gewährt für die psychosoziale Betreuung von Leistungsberechtigten des SGB II zusätzlich nach der Leistungsvereinbarung nach § 17 Abs. 2 SGB II dem Diakonischen Werk Neuss und dem Diakonischen Werk Grevenbroich zu den förderungsfähigen Personal- und Sachkosten einer ½ Fachkraft einen Zuschuss in Höhe von max. je 14.250 €.
Der Zuschuss in Höhe von insgesamt 28.500 € ist aus dem Produkt 050.312.010 zu erwirtschaften.
Protokoll:
Es lagen keine Wortmeldungen vor.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig