Beschluss:

Der Rhein-Kreis Neuss gewährt für die psychosoziale Betreuung von Leistungsberechtigten des SGB II zusätzlich nach der Leistungsvereinbarung nach § 17 Abs. 2 SGB II dem Diakonischen Werk Neuss und dem Diakonischen Werk Grevenbroich zu den förderungsfähigen Personal- und Sachkosten einer ½ Fachkraft einen Zuschuss in Höhe von max. je 14.250 €.

 

Der Zuschuss in Höhe von insgesamt 28.500 € ist aus dem Produkt 050.312.010 zu erwirtschaften.

 

 

 


Protokoll:

Es lagen keine Wortmeldungen vor.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig