Protokoll:

Der Vortrag von Herrn Hauswirth, Leiter des gesundheitsmedizinischen Dienstes der Kreisverwaltung, ist als Anlage der Niederschrift beigefügt.

 

Auf Fragen der Kreistagsabgeordneten Widdekind und des Ausschussmitgliedes Markert-Kütemeyer führte Herr Hauswirth aus, dass das Trinkwasser, welches über die zentrale Wasseraufbereitung beim Endverbraucher ankomme, in der Regel einwandfrei sei. Probleme gäbe es bei den Privatbrunnen. So haben z.Bsp. 30 % der Anlagen Probleme mit Nitraten. Viele der kleinen Anlagen müssten bereits Aufbereitungsanlagen installieren. Ca 30 % der Anlagen seien zudem mit Legionellen behaftet. Der Befall sei unabhängig von der Größe der Anlage. Alte, weitverzweigte Anlagen seien ein besonderes Problem, da hier Gegenmaßnahmen oft nicht greifen würden. Empfehlungen seien dem DVGW – Arbeitsblatt W 551 zu entnehmen. Dies seien beispielsweise: Einhaltung der Temperatur, keine Stagnation, keine Todleitungen. Leider erfüllen die meisten Systeme diese Anforderungen nicht. Sei ein System befallen, helfe zunächst ein Aufheizen, um die Legionellen abzutöten. Meist kämen diese aber nach einiger Zeit wieder.

Kreistagsabgeordneter Bartsch fragte, ob die Umsetzung der Trinkwasserverordnung im Laufe eines Jahres personell und organisatorisch zu schaffen sei.

Dezernent Mankowsky führt hierzu aus, dass dies derzeit geprüft werde.


Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Dr. Merten bestätigte Herr Hauswirth, dass Niedrigenergiehäuser, welche mit Solarenergie beheizt werden, i.d.R. lediglich eine Wassertemperatur von 55 Grad erreichten. Zur Legionellenbekämpfung sei eine Temperatur von 70 Grad erforderlich.

 

Kreistagsabgeordnete Servos fragte, ob auch die Mieter die jeweiligen Untersuchungsergebnisse erhalten. Weiterhin bat sie um Auskunft, inwieweit die Untersuchungskosten bei den Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden.

 

Herr Hauswirth wies darauf hin, dass die Hauseigentümer als Anlagenbetreiber die Ansprechpartner für das Gesundheitsamt seien.

 

Herr Meisel führte aus, dass die Untersuchungskosten Bestandteil der Bruttokaltmiete seien und entsprechend berücksichtigt würden. Sollten sich hierdurch kreisweit die Mieten bzw. Nebenkosten erhöhen, so würde dies in die nächste Erhebung der Mietwerte einfließen.