Sitzung: 08.09.2011 Ausschuss für Soziales und Wohnen
Vorlage: 53/1275/XV/2011
Protokoll:
Der Vortrag von Herrn Hauswirth, Leiter des
gesundheitsmedizinischen Dienstes der Kreisverwaltung, ist als Anlage der Niederschrift
beigefügt.
Auf Fragen der Kreistagsabgeordneten Widdekind und des
Ausschussmitgliedes Markert-Kütemeyer führte Herr Hauswirth aus, dass das
Trinkwasser, welches über die zentrale Wasseraufbereitung beim Endverbraucher
ankomme, in der Regel einwandfrei sei. Probleme gäbe es bei den Privatbrunnen.
So haben z.Bsp. 30 % der Anlagen Probleme mit Nitraten. Viele der kleinen
Anlagen müssten bereits Aufbereitungsanlagen installieren. Ca 30 % der Anlagen
seien zudem mit Legionellen behaftet. Der Befall sei unabhängig von der Größe
der Anlage. Alte, weitverzweigte Anlagen seien ein besonderes Problem, da hier
Gegenmaßnahmen oft nicht greifen würden. Empfehlungen seien dem DVGW –
Arbeitsblatt W 551 zu entnehmen. Dies seien beispielsweise: Einhaltung der
Temperatur, keine Stagnation, keine Todleitungen. Leider erfüllen die meisten
Systeme diese Anforderungen nicht. Sei ein System befallen, helfe zunächst ein
Aufheizen, um die Legionellen abzutöten. Meist kämen diese aber nach einiger
Zeit wieder.
Kreistagsabgeordneter Bartsch fragte, ob die Umsetzung der
Trinkwasserverordnung im Laufe eines Jahres personell und organisatorisch zu
schaffen sei.
Dezernent Mankowsky führt hierzu aus, dass dies derzeit
geprüft werde.
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Dr. Merten bestätigte Herr Hauswirth, dass
Niedrigenergiehäuser, welche mit Solarenergie beheizt werden, i.d.R. lediglich
eine Wassertemperatur von 55 Grad erreichten. Zur Legionellenbekämpfung sei
eine Temperatur von 70 Grad erforderlich.
Kreistagsabgeordnete Servos fragte, ob auch die Mieter die
jeweiligen Untersuchungsergebnisse erhalten. Weiterhin bat sie um Auskunft,
inwieweit die Untersuchungskosten bei den Kosten der Unterkunft berücksichtigt
werden.
Herr Hauswirth wies darauf hin, dass die Hauseigentümer als
Anlagenbetreiber die Ansprechpartner für das Gesundheitsamt seien.
Herr Meisel führte aus, dass die Untersuchungskosten Bestandteil der Bruttokaltmiete seien und entsprechend berücksichtigt würden. Sollten sich hierdurch kreisweit die Mieten bzw. Nebenkosten erhöhen, so würde dies in die nächste Erhebung der Mietwerte einfließen.