Protokoll:

Auch zu dieser Thematik, so Ausschussvorsitzender Fischer einleitend, habe die Verwaltung einen Sachstandsbericht erstellt.

Ausschussmitglied Drüll bat um Beantwortung der Frage, ob festgestellte Schäden am Kreisstraßenkanalnetz möglicherweise auch infolge schwankender Grundwasserstände hervorgerufen seien.

 

Hierzu erläuterte Amtsleiter Lenzen, dass das Kreistiefbauamt in den zurückliegenden zwei Jahren erste Bestandsaufnahmen an den Kreisstraßenentwässerungseinrichtungen durchgeführt habe. Was die Relevanz schwankender Grundwasserstände im Bezug auf etwaige Beschädigungen vorhandener Kanäle anbelange, sei anzumerken, dass hier vorwiegend der Bereich Kleinenbroich, Raderbroich und Herrenshoff im Korschenbroicher Stadtgebiet betroffen sei.

Die festgestellten Schäden am Kanal der K 23 seien allerdings mit großer Wahrscheinlichkeit darauf zurückzuführen, dass Mängel bei der Ausführung der Kanalbauarbeiten vor mehr als 25 Jahren ursächlich seien.

Ausschussmitglied Heyner sprach in diesem Zusammenhang die höchst unzureichende Straßenentwässerungssituation im Kurvenbereich der K 26 in Höhe der Einmündung der Ueckinghovener Straße an. Bei längeren Niederschlägen sei die Fahrbahn dort in verkehrsgefährdendem Ausmaß überflutet. Seine Forderung gehe dahin, hier im Interesse der Verkehrsteilnehmer kurzfristige Abhilfe zu schaffen.

Ausschussmitglied Mertens schloss sich diesen Ausführungen an.

 

Die geschilderte Situation, so Amtsleiter Lenzen, sei der Verwaltung hinlänglich bekannt. Insoweit sei man bemüht, bauliche Maßnahmen zur Gewährleistung des ordnungsgemäßen Niederschlagswasserabflusses zu ergreifen. Wesentliche Voraussetzung hierfür sei allerdings, dass der notwendige Grunderwerb an dieser Stelle der K 26 realisiert werden könne.

 

Die Nachfrage von Ausschussmitglied Mertens zur Radwegeplanung entlang der K 26 zwischen Deelen und Evinghoven beantwortete Dezernent March mit Verweis auf das aktuelle Kreisstraßenbauprogramm bzw. auf die dort vorgenommene zeitliche Einstufung, derzufolge dieser Radweg nach heutigem Planungsstand für das Jahr 2015 gelistet sei. Aber auch hier gelte die Aussage, dass die Umsetzung dieser Radwegemaßnahme im Wesentlichen von den Erfolgsaussichten des notwendigen Grunderwerbs abhänge.

 

Weitere Wortmeldungen aus dem Ausschuss lagen nicht vor, so dass Ausschussvorsitzender Fischer die Kenntnisnahme des Verwaltungssachstandsberichtes durch den Ausschuss feststellen konnte.