Beschluss:

Der Kreisausschuss bestätigte einstimmig die Beschlüsse des Finanzausschusses vom 19.09.2011 und erhob sie zu seinen Beschlüssen.


Protokoll:

Kreiskämmerer Ingof Graul berichtete über den Haushaltsentwurf des Landschaftsverbandes. Demnach betrage der Hebesatz der Landschaftsverbandsumlage für das Haushaltsjahr 2012 17%. Bei gleichzeitigem Anstieg der maßgeblichen Umlagegrundlagen bedeute dies eine Steigerung der Landschaftsumlage in Höhe von 12,751 Mio. €.

Ferner machte er darauf aufmerksam, dass der Innenminister darauf hingewiesen habe, dass „ein weiterer, kreditfinanzierter Abbau des Eigenkapitals (gemeint ist damit eine weitere Entnahme aus der Ausgleichsrücklage) nicht mehr hinnehmbar ist. Auch in schwierigen haushaltswirtschaftlichen Jahren ist das Rücksichtnahmegebot nicht einseitig dahingehend auszulegen, dass Belastungen bei den Umlageverbänden kreditfinanziert werden, um die Haushalte der Umlagezahler vorübergehend zu entlasten.“

Auch wies er darauf hin, dass der beschlossene (sogenannte) Entlastungsanteil von 1,407 Mio. Euro zu keiner haushaltswirksamen Verbesserung führe, da der Rhein-Kreis Neuss von Anfang an (offenbar anders als der Landschaftsverband) bei der Ermittlung der Landschaftsverbandsumlage von den Umlagegrundlagen gemäß Gemeindefinanzierungsgesetz ausgegangen sei. Die erste Modellrechnung zum GFG 2012 werde noch in dieser Woche erwartet.

Abschließend teilte er mit, dass der Rhein-Kreis Neuss eine Rückerstattung von 894.058,43 Euro aufgrund der rechtswidrigen Festsetzung der Landschaftsumlage aus 2007 erhalte.

 

Kreistagsabgeordneter Dieter Welsink kündigte an, dass die CDU- und FDP- Kreistagsfraktionen im Kreistag einen Antrag stellen würden, die Rückerstattung in voller Höhe an die Städte und Gemeinden auszuschütten.

 

Auf Nachfrage von Kreistagsabgeordnetem Erhard Demmer bestätigte Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, dass es keine gesetzliche Verpflichtung zur Ausschüttung an die Städte und Gemeinden gebe.

 

Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel begrüßte den Antrag.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke sicherte auf Bitte von Kreistagsabgeordnetem Dieter Jüngerkes zu, den Erlass des Innenministers zur Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes dem Protokoll beizufügen (s. Anlage).

 

Ferner erläuterte Landrat Hans-Jürgen Petrauschke den Stärkungspakt und die daraus resultierenden Konsequenzen. Bei Zugrundelegung des GFG 2011 müssten sich bis auf Rommerskirchen und Dormagen alle Städte und Gemeinden des Kreises an der Finanzierung beteiligen.

Der Konsolidierungsbeitrag des Landes sei nicht erkennbar (Hinweis auf beitragsfreies 3. Kindergartenjahr und die Abschaffung der Studiengebühren).

 

Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel lobte, dass das Land wenigstens etwas tue. Es müsse aber insgesamt mehr getan werden. Einige Städte in NRW würden inzwischen keine kommunalen Kredite mehr bekommen.

 

Der Innenminister habe mitgeteilt, dass es lediglich Städte gebe, die nicht von allen Banken Kredite bekommen, korrigierte Landrat Hans-Jürgen Petrauschke.

 

Kreistagsabgeordneter Dieter Welsink kritisierte, dass durch den Stärkungspakt Kommunen, die vernünftig gewirtschaftet haben, bestraft würden. Dies würde die eigene wirtschaftliche Lage weiter verschlechtern. Das Konnexitätsprinzip werde beim SGB XII nicht konsequent umgesetzt. Auch könne man nicht durch die Finanzierung von Kassenkrediten, die Strukturen verändern.

 

Kreistagsabgeordneter Erhard Demmer erinnerte an die Solidarität innerhalb der kommunalen Gemeinschaft. Die hohen Verschuldungen seinen oftmals auch sozial- und/oder wirtschaftsstrukturell bedingt.