Protokoll:

Herr Kresse fragte nach den Auswirkungen eines Erlasses des Schulministeriums NRW, der bei sonderpädagogischem Förderbedarf dem Gemeinsamen Unterricht oder der Integrativen Lerngruppe den Vorrang vor der Förderschule gebe.

 

Herr Lonnes wies darauf hin, dass § 19 des Schulgesetzes bisher nicht den Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention angepasst worden sei. Die Ausbildungsordnung für die sonderpädagogische Förderung (AO-SF) sei weiterhin in Kraft. Mit dem Erlass wolle die Landesregierung bis zur Einführung der Inklusion den integrativen Unterricht in der Grundschule und der Sekundarstufe I stärken. Zurzeit nehme die Zahl der Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Unterricht und in Integrativen Lerngruppen zu.

 

Dies bestätigte die zuständige Schulaufsichtsbeamtin Frau Christa Banisch vom Schulamt für den Rhein-Kreis Neuss. Im laufenden Schuljahr gebe es z. B. 35 Schülerinnen und Schüler in Integrativen Lerngruppen der Jahrgangsstufe 5 an Schulen der Sekundarstufe I. Rund 100 Kinder besuchen zurzeit den Gemeinsamen Unterricht in der 4. Klasse der Grundschule, davon werden zwei Drittel zieldifferent unterrichtet. Im kommenden Schuljahr sei daher eine erhebliche Ausweitung der integrativen Lerngruppen in der Sekundarstufe I zu erwarten.