Beschluss:

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Protokoll:

Herr Henkel, Leiter des Kreis-Sozialamtes, erläuterte dem Schulausschuss das Bildungs- und Teilhabepaket. Er verwies dabei auf die als Tischvorlage ausgeteilte Informationsbroschüre. Nach Aussage von Herrn Henkel gebe es im Rhein-Kreis Neuss 16.066 Kinder und Jugendliche, die Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket haben. Bis zum 15.11.2011 seien bei den zuständigen Behörden 12.550 Förderanträge eingegangen. Die Anträge beträfen 6.195 Kinder (zum Teil seien mehrere Anträge pro Kind gestellt worden). Der Anteil der Antragsteller an der Anzahl der Berechtigten liege im Rhein-Kreis Neuss unter dem Bundesdurchschnitt:

 

                                                Bund                      Rhein-Kreis Neuss

 

Hilfeempfänger nach SGB II           43%                       34%

Sozialhilfeempfänger                      51%                       32%

Empfänger von Wohngeld und
Kindergeldzuschuss                       49%                       46%.

 

Die Förderung der Schulsozialarbeit sei in das Bildungs- und Teilhabepaket aufgenommen worden, um durch aufsuchende Schulsozialarbeit auch im Umfeld der Schule die Teilhabequote zu erhöhen. Ziel sei es, die Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket mit der traditionellen Schulsozialarbeit und der Arbeit in den Familienzentren zu verzahnen. Die Federführung und die Fachaufsicht liege beim Rhein-Kreis Neuss, der in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden ein Rahmenkonzept zur Schulsozialarbeit erarbeitet habe (s. Anlage zur Sitzungs-Vorlage). Die Städte und Gemeinden, die für die Einsatzorte und Einsatzschwerpunkte der Schulsozialarbeiter/innen zuständig seien, seien aufgefordert worden, dem Kreis bis zum 15.12.2011 ihre lokalen Einsatzkonzepte vorzulegen.

 

Das Technologiezentrum Glehn (TZG) werde mit den Fördermitteln des Bundes 27 Schulsozialarbeiter/innen einstellen, davon 26 für den Einsatz in den Städten und Gemeinden und eine/n für Koordinationsaufgaben im TZG. Dem TZG liegen bisher 69 Bewerbungen vor. Das TZG sei zuständig für die Einstellung, die Personalbewirtschaftung, das Berichtswesen und die Umsetzung spezieller Maßnahmen.

 

Das Projekt solle zum 01.01.2012 starten. Für die Jahre 2011 – 2013 stehen dem Rhein-Kreis Neuss jeweils Fördermittel in Höhe von 1,9 Mio € zur Verfügung. Da 2011 keine Mittel aufgewendet wurden, könne das Projekt wahrscheinlich auch über 2014 hinaus fortgeführt werden.

 

Herr Lonnes wies darauf hin, dass der Rhein-Kreis Neuss die Städte und Gemeinden mit Kreisschulen gebeten habe, diese in ihren lokalen Einsatzkonzepten zu berücksichtigen. Geschehe das nicht, werde sich der Kreis mit diesen Kommunen in Verbindung setzen. Der Rhein-Kreis Neuss werde die Qualitätsstandards der lokalen Einsatzkonzepte überprüfen. Diese müssten auch Aussagen über die Verzahnung mit der bisherigen Schulsozialarbeit enthalten.

 

Herr Kresse begrüßte den geplanten Einsatz von Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern, da zurzeit Besorgnis erregend wenige Berechtigte die Angebote in Anspruch nähmen, so dass das Bildungs- und Teilhabepaket ins Leere laufe. An der anschließenden Diskussion beteiligten sich Frau Florack, Frau Hausmann, Frau Macek und Herr Schmitz, deren Fragen Herr Lonnes und Herr Henkel beantworteten.

 

Herr Lonnes erklärte, dass die Schulsozial/arbeiterinnen grundsätzlich Arbeitsverträge erhalten werden. Selbstständige Tätigkeit sei in Einzelfällen möglich. Da die Anspruchsberechtigung in der Regel bis zum 25. Lebensjahr bestehe, zählten auch die Schüler/innen der Berufsbildungszentren zu der Zielgruppe des Bildungs- und Teilhabepakets.

 

Herr Henkel teilte mit, dass der Betrag von jährlich 120 € für die sozial und kulturelle Teilhabe gesetzlich vorgegeben sei. Die Verwaltung habe hier keinen Entscheidungsspielraum. Nachhilfe werde gefördert, wenn die Versetzung oder ein Schulabschluss gefährdet sei. An der Entscheidung sei eine Lehrkraft beteiligt. Lediglich 5% der Anträge beträfen die Lernförderung. Die meisten Anträge bezögen sich auf die Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen (29%), die soziale und kulturelle Teilhabe (19%) und die Teilnahme an Klassenfahrten (17%).