Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 Ziff. 2 BNatSchG für die Installation einer Fairwaybewässerung auf dem Golfplatz Velderhof.


Protokoll:

Der Vorsitzende erläuterte den vorliegenden Antrag zur Verlegung der Bewässerungsleitungen. Lange Trockenperioden, wie man sie gehabt habe, könnten durchaus zu einer Beeinträchtigung der Rasenflächen des Golfplatzes führen.

 

Herr Schmitz bestätigte, dass eine Düngung durch diese Anlagen nicht vorgenommen werde. Sie dienten ausschließlich der Bewässerung.

 

Nach kurzer weiterer Diskussion bat der Vorsitzende um Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.