Protokoll:

Ausschussvorsitzender Fischer vergewisserte sich, dass die am Tage der Sitzung bei der Verwaltung eingegangene Anfrage allen Ausschussmitgliedern als Tischvorlage vorlag (Anmerkung der Verwaltung: die Anfrage ist der Niederschrift als Anlage beigefügt).

 

Gegenstand der Anfrage, so Ausschussvorsitzender Fischer, sei die Einrichtung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage an der B 59 im Bereich der Ortsdurchfahrt Sinsteden.

 

Für die SPD-Fraktion erläuterte Ausschussmitglied Mertens, dass an dortiger Stelle regelmäßig innerorts Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt würden, die insbesondere zu Lasten der Anwohner gingen. Die so bezeichneten Starenkästen könnten wirkungsvoll zu einer Reduzierung des Geschwindigkeitsniveaus beitragen.

 

Ausschussvorsitzender Fischer bat hierzu Herrn Schirm als Leiter des Straßenverkehrsamtes um Stellungnahme.

 

Amtsleiter Schirm bestätigte, dass die B 59 ohne Zweifel eine sehr stark frequentierte Strecke darstelle, die alle beteiligten Behörden im Blickpunkt hätten, insbesondere die Kreispolizeibehörde wie auch das Straßenverkehrsamt des Kreises. Bereits heute seien dort drei mobile Messstellen eingerichtet. Eine Auswertung der Zahlen des zweiten Quartals 2011 (1.04. – 30.06.) habe ergeben, dass bei insgesamt 19.000 registrierten Durchfahrten an vierundvierzig Messterminen lediglich 309 Verkehrsverstöße festgestellt worden seien. Von diesen 309 insgesamt ermittelten Verstößen entfielen 280 auf den Verwarngeldbereich (Geschwindigkeitsüberschreitung bis zu 20 km/h) und 29 auf den Bußgeldbereich. Nach Angaben der Kreispolizeibehörde sei die B 59 in diesem Bereich auch ansonsten unauffällig und stelle insbesondere keine Unfallhäufungsstelle dar. Dies wiederum sei aufgrund gesetzlicher Vorgaben zwingende Voraussetzung für die Möglichkeit, eine dauerhafte stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage zu installieren.

 

Amtsleiter Schirm unterbreitete dem Ausschuss den Vorschlag, die Verkehrssituation vor Ort in der Form ergänzend zu erfassen, dass dort in Sinsteden kontinuierlich (ca. 24 Stunden) mit entsprechenden Geräten die dort gefahrenen Geschwindigkeiten sowie die Zahl der Durchfahrten ermittelt würden. Bis zu einer der nächsten Sitzungen könne das Straßenverkehrsamt, sofern es der Ausschuss wünsche, entsprechende Zahlen ermitteln und aufbereiten.

Weiterhin sagte Amtsleiter Schirm zu, die Anregung von Ausschussmitglied Heyner verwaltungsseitig prüfen zu lassen, ob an dieser Stelle der B 59 jeweils vor den Ortseingängen die Aufstellung von Schildern mit der Aufschrift „Achtung Radarkontrolle“ erfolgen könne.

 

Nach weiteren Wortbeiträgen der Ausschmussmitglieder Bäumken, Demmer, Boestfleisch, Kirberg und Dorok regte Ausschussvorsitzender Fischer an, die Verkehrssituation im Bereich der Ortsdurchfahrt Sinsteden auch gegenüber dem Landesbetrieb Straßenbau bei nächster Gelegenheit im Ausschuss zu thematisieren.

 

 

 

 

Nachdem Ausschussvorsitzender Fischer festgestellt hatte, dass sonstige Anfragen seitens des Ausschusses nicht vorlagen, erklärte er die Sitzung um 19.15 Uhr für beendet.