Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 69 Abs. 1 BNatSchG für die Errichtung einer Doppelgarage auf dem Grundstück Bonner Straße 365, Stadt Neuss.


Protokoll:

Vorsitzender Lechner bat darum, im Rahmen des Verfahrens die bei einer Ortsbesichtigung zugesicherte Beseitigung der Ablagerungen an dieser Stelle sicherzustellen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.