Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für die Errichtung eines Fahrzeug- und Geräteschuppens an der Grabenmeisterei Münchrath.


Protokoll:

Nach Erläuterungen durch den Vorsitzenden stimmte der Beirat ohne weitere Diskussion ab.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.