Beschluss:

Der Antrag der Fraktion der UWG Rhein-Kreis Neuss / Aktive Bürger Gemeinschaft - Die Aktive vom 24.10.2011 zur Auflistung der Sozialverbände im Rhein-Kreis Neuss wird abgelehnt.


Protokoll:

Ausschussmitglied Kalthoff erläuterte den Antrag ihrer Fraktion und wies darauf hin, dass einige Angebote von mehreren Verbänden gemacht würden. Es sei daher sinnvoll, nur das günstigste Angebot zu unterstützen.

 

Kreistagsmitglied Haag kritisierte den Antrag, da die Trägervielfalt gewahrt bleiben müsse und neben den Kosten auch die Qualität der Angebote zu beachten sei.

 

Kreistagsmitglied Widdekind erinnerte daran, dass die Verbände Aufgaben für den Rhein-Kreis Neuss erfüllten. Man sei froh über die vorhandene Kompetenz bei den Verbänden, auch im Hinblick auf neue Aufgaben, denen man sich immer wieder stellen müsse.

 

Kreistagsmitglied Thiel erklärte, die Leistungsvereinbarungen seien ausreichend und die Aufgabenwahrnehmung durch die Verbände habe sich als der richtige Weg erwiesen. Schon in der Vergangenheit habe man in diesem Bereich negative Erfahrungen bei der Beauftragung der günstigsten Leistungsanbieter gemacht.

 

Ausschussmitglied Borrmann-Schulz stellte die Frage, wie man Qualität einschätzen solle. In Zeiten knapper Haushaltsmittel müsse alles auf den Prüfstand gestellt werden.

 

Kreistagsmitglied Rosellen wies darauf hin, dass der günstigste Anbieter nicht automatisch der Beste sein müsse.

 

Als Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände unterstrich Kreistagsmitglied Kallen, dass die Kommune das Wunsch- und Wahlrecht der Bürger beachten müsse. Zur Sicherung einer qualitativen Angebotsstruktur seinen die Leistungsvereinbarungen das richtige Mittel, wobei Kritik an einzelnen Inhalten jederzeit geübt werden dürfe.

 

Kreistagsmitglied Servos ergänzte, dass die Vielfalt der Verbände und deren Angebote immer wieder nützlich gewesen seien um Probleme zu lösen. Die Kontrolle der Mittelverwendung werde zudem durch die Verwendungsnachweise sichergestellt.

 

Ausschussmitglied Boland erläuterte die Bedeutung des Vertrauens der Kunden in den jeweiligen Leistungsanbieter. Dieses Vertrauensverhältnis sei Voraussetzung für eine Inanspruchnahme von Leistungen und setze voraus, dass ein Wahlrecht für die Betroffenen gegeben sei.


Abstimmungsergebnis:

Die Fraktion der UWG Rhein-Kreis Neuss/Aktive Bürger Gemeinschaft - Die Aktive stimmt dem Antrag zu, die Fraktionen der CDU, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie der Vertreter der Gruppe Die Linke lehnen den Antrag ab.