Protokoll:

Ausschussvorsitzender Dr. Klose führte aus, dass der Ausschuss im Rahmen der Beschlussfassung zu diesem Thema um regelmäßige Information gebeten habe. Heute könne lediglich über eine erste Information beraten werden, jedoch sei die Zeit seit Inkrafttreten der neuen Regelungen noch zu kurz gewesen, um gesicherte Ergebnisse und Erfahrungen vorlegen zu können.

 

Allgemeiner Vertreter Steinmetz führte aus, dass es eine schriftliche Befragung aller Kommunen gegeben habe, in der auch um eine Einschätzung zur Gesamtthematik gebeten worden sei. Eine Aufstellung der Rückmeldungen der Städte und Gemeinden werde dem Protokoll beigefügt. Nach diesen ersten Mitteilungen seien bei 18.550 Bedarfsgemeinschaften lediglich 257 Kostensenkungsverfahren initiiert worden. Dies entspreche einer Quote von nur 1,39%. Zwar seien noch viele Fälle durch die Sachbearbeiter vor Ort zu prüfen, jedoch habe man in einer ganzen Reihe von Einzelfallprüfungen kein Kostensenkungsverfahren einleiten müssen. Valide Zahlen werde man erst nach 6 Monaten erwarten können, diese könnten dann in der Sitzung des Ausschusses im Mai 2012 vorgestellt werden.

 

Kreistagsmitglied Kresse erklärte, dass er bei der Einleitung von Kostensenkungsverfahren eine höhere Quote erwarte. Neben den Zahlen müsse jedoch auch auf das Umfeld der Menschen geschaut werden.

 

Kreistagsmitglied Bartsch fragte an, wie ein Kostensenkungsverfahren praktisch abgewickelt werde und welche Maßnahmen hier in der Praxis denkbar seien. Hierzu sagte Allgemeiner Vertreter Steinmetz zu, dem Protokoll ein Musterschreiben beizufügen. Als Maßnahmen seien unter anderem Untervermietung, Verhandlungen mit dem Vermieter oder das Erbringen von Dienstleistungen in der Hausgemeinschaft denkbar. Im Ergebnis könne ein solches Verfahren jedoch auch zu einem Umzug des Betroffenen führen.

 

Kreistagsmitglied Haag bat um Auskunft, ob das Case-Management einbezogen werde, da der Bescheid aus der Leistungsabteilung komme. Allgemeiner Vertreter Steinmetz bestätigte, dass das Case-Management in besonderen Fällen, jedoch nicht in der Regel, einbezogen würde und bat um eine Information, falls Fälle bekannt würden, in denen das Case-Management trotz Notwendigkeit nicht eingeschaltet worden sei.

 

Kreistagsmitglied Stein-Ulrich berichtete aus ihrem beruflichen Alltag, dass pro Woche zwischen 10 und 15 Betroffene von der Einleitung eines Kostensenkungsverfahrens berichten würden. Dabei habe sie festgestellt, dass es noch Fehler in der Anwendung der neuen Richtlinie gebe. In solchen Fällen habe sie bereits mit der Kreisverwaltung im engen Kontakt gestanden.

 

Allgemeiner Vertreter Steinmetz erläuterte, dass im Bereich des SGB XII die Widersprüche durch das Kreissozialamt bearbeitet würden und bot an, auch besondere Einzelfälle zur Prüfung vorzulegen.