Beschlussempfehlung:

 

a)   Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss bestätigt die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange und des Landschaftsbeirates sowie der Bürger aus der frühzeitigen Beteiligung zur 4. Änderung des LP II – Dormagen -.

b)   Der Kreistag beauftragt die Verwaltung gem. § 27 a und § 27c des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NRW, GV NRW v. 25.08.2000, S. 568) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.März 2010 (GV NRW S. 185) mit der Erarbeitung des Entwurfs der 4. Änderung des LP II – Dormagen – und der Durchführung der Auslegung und des Beteiligungsverfahrens.

c)   Der Aufstellungsbeschluss des Kreistages des Rhein-Kreises Neuss vom 25.03.2009 zur 4. Änderung des Landschaftsplanes II – Dormagen – wird für den Teilbereich „Nievenheimer Seen“ aufgehoben.

 


Protokoll:

Vorsitzender Herr Boestfleisch fragt, ob die Originalunterlagen den Sitzungsunterlagen beigefügt werden müssen, obwohl sie ja in der Synopse in Kopie nochmals dargestellt werden. Herr Große antwortet, dass bei Satzungsverfahren die Originalunterlagen immer beigefügt werden müssen. Eine andere Rechtsansicht sei ihm nicht bekannt.

 

Für die TOP 7 bis einschließlich TOP 9 weist Herr Große auf die Aufstellungsbeschlüsse des Kreistages vom März 2009 hin, wonach die Landschaftsschutzgebiete gemäß der Landschaftsschutzgebiets-Verordnungen in die jeweiligen Landschaftspläne zu integrieren seien.

Den im Februar 2008 aktualisierten Landschaftsschutzgebiets-Verordnungen haben die betroffenen Kommunen im Beteiligungsverfahren der Bezirksregierung zugestimmt.

Herr Große führt aus, dass man sich bei den dafür nötigen Änderungen der Landschaftspläne zurzeit in der Phase der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange befinde.

 

Herr Große fasst den Sachstand für den Teilbereich „Nievenheimer Seenplatte“ zusammen. Für dieses Gebiet müsse die Stadt Dormagen zunächst ein Freizeit- bzw. Nutzungskonzept erarbeiten. Frau Hugo-Wissemann fragt, wie viel Zeit diese Konzepterarbeitung beanspruchen werde. Herr Große antwortet, dass ihm diesbezüglich seitens der Stadt Dormagen keine Angaben vorliegen. Herr Dorok fragt, ob in diesem Bereich des Landschaftsplanes II Kartierungen durchgeführt worden seinen. Herr Große verneint dies, verweist aber diesbezüglich auf das zu erarbeitende Freizeit- bzw. Nutzungskonzept. Herr Wappenschmidt erkundigt sich zum Teilbereich „Sasser Schepp“. Herr Große antwortet, dass es dort Planüberlegungen seitens der Stadt Dormagen gebe, die jedoch noch zu konkretisieren seien.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen