Sitzung: 21.12.2011 Kreistag
Vorlage: 014/1508/XV/2011
Beschluss:
Der Kreistag fasste einstimmig folgenden Beschluss:
- Der Kreistag stellt gemäß § 95 Abs. 1 und § 96 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 53 Abs. 1 KrO NRW den Jahresabschluss zum 31.12.2010 in der Fassung vom 30.11.2011, die der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses und der Rechnungsprüfung zugrunde lag, fest.
- Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.813.190,28 € wird gem. § 96 Abs. 1 GO NRW durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage ausgeglichen.
- Die Kreistagsmitglieder spricht gemäß § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW in Verbindung mit § 53 KrO NRW dem Landrat für das Haushaltsjahr 2010 uneingeschränkt Entlastung aus.