Beschluss:

 

a)   Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss bestätigte einstimmig die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange und des Landschaftsbeirates sowie der Bürger aus der frühzeitigen Beteiligung zur 3. Änderung des Landschaftsplanes V – Jüchen –.

b)   Der Kreistag beauftragte die Verwaltung gem. § 27 a und § 27c des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NRW, GV NRW v. 25.08.2000, S. 568) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.März 2010 (GV NRW S. 185) einstimmig mit der Erarbeitung des Entwurfs der 3. Änderung des LP V – Korschenbroich/Jüchen – und der Durchführung der Auslegung und des Beteiligungsverfahrens.