Beschlussvorschlag:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die aktualisierte Fortschreibung des Bedarfsplans für Tageseinrichtungen zur Kenntnis.

Im Sinne des § 19 KiBiz bildet dies die Grundlage der Jugendhilfeplanung, in deren Rahmen die Verwaltung beauftragt wird, Gruppenformen und Betreuungszeiten festzusetzen.

Darüber hinaus wird das Jugendamt beauftragt, den Bedarf jährlich mit der Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplanes festzustellen und die erforderlichen Maßnahmen mit der Stadt Korschenbroich und den Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen sowie den freien Trägern abzustimmen und umzusetzen. Soweit wie möglich, sollen dafür nicht mehr benötigte Kindergartengruppen umgewandelt werden.

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den im Bedarfsplan dargestellten Ausbau der Plätze für Kinder u3 zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zur Umsetzung, vorbehaltlich der Beteiligung des Landes im Sinne des § 21 Abs. 8 KiBiz.