Beschluss:

Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit dem Schulamt eine Berufsinformationsbörse zu den Angeboten für besonders benachteiligte Jugendliche aus Förderschulen und Hauptschulen zu organisieren.

 

 


Protokoll:

2.1   Durchführung einer Fachtagung zum Übergang Schule – Beruf

 

Herr Kresse erläuterte den Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Da der Aufschwung auf dem Arbeitsmarkt an den Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf vorbei gegangen sei, fordere er, die Hilfsangebote für diese Menschen auszuweiten. Die beantragte Fachtagung richte sich nicht nur an Lehrkräfte, sondern auch an die Wirtschaftsunternehmen. Diesen solle bewusst gemacht werden, dass auch behinderte Menschen wertvolle Arbeitnehmer seien. Herr Kresse sprach sich dafür aus, über die Fachtagung hinaus ein Netzwerk aller Institutionen zu organisieren, die mit der Berufsvorbereitung behinderter Menschen befasst sind (u. a. ARGE, Sozialamt, Integrationsfachdienste).

 

Herr Lonnes wies darauf hin, dass der Ausgangspunkt des vorliegenden Antrages eine Fachtagung des Landschaftsverbandes Rheinland im Kreis Aachen gewesen sei. Im Rhein-Kreis Neuss gebe es – anders als im Kreis Aachen – keine Förderschule des Landschaftsverbandes. Für die Schülerinnen und Schüler der drei Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung stehe das Lernziel „selbstständige Lebensführung“ an erster Stelle. Aber auch die Berufsvorbereitung spiele in diesen Förderschulen eine große Rolle (s. Anlage 1). Nahezu alle Schülerinnen und Schüler dieser Schulen finden nach der Schulzeit einen Arbeitsplatz, in der Regel in Werkstätten für behinderte Menschen. Dies gelte auch für schwerstmehrfachbehinderte Schülerinnen und Schüler.

 

Herr Lonnes führte weiter aus, dass die Förderschulen mit dem Schwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung sowie mit dem Schwerpunkt Lernen, soweit sie ihre Schülerinnen und Schüler nicht in das Regelschulsystem zurückführen, den Hauptschulabschluss vermitteln. Ein Teil der Schülerinnen und Schüler verlasse diese Schulen jedoch ohne Abschluss. Sie zählen in der Regel zu den nicht ausbildungsreifen Jugendlichen. Der größte Teil dieser Jugendlichen stamme allerdings aus der Hauptschule. Für die nicht ausbildungsreifen Jugendlichen gebe es eine Fülle von Maßnahmen zur Berufsvorbereitung (Anlage 2). Ziel des Rhein-Kreises Neuss sei es, den Übergang von der Schule in den Beruf, insbesondere für die nicht ausbildungsreifen Jugendlichen, zu verbessern.

 

Frau Pricking vertrat die Auffassung, dass es gereicht hätte, das Thema in der November-Sitzung des Schulausschusses zu behandeln. Im Übrigen habe sich der Schulausschuss in letzter Zeit regelmäßig mit dem wichtigen Thema Übergang Schule – Beruf befasst. Die CDU-Fraktion stehe daher einer Fachtagung des Landschaftsverbandes Rheinland nicht im Wege. Herr Kresse sah demgegenüber nicht den Landschaftsverband Rheinland, sondern den Rhein-Kreis Neuss als Schulträger von Förderschulen in der Pflicht. Frau Burdag, Frau Servos und die Schulleiterin Frau Fritz (Schule am Chorbusch, Dormagen) sprachen sich ebenfalls für eine Fachtagung aus, die die Angebote für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Mittelpunkt stelle.

 

Frau Bieker als zuständige Schulaufsichtsbeamtin für die Förderschulen hob hervor, dass die Verfügbarkeit von Informationen zum Übergang Schule – Beruf verbessert werden müsse. Wichtiger als zusätzliche Fördermaßnahmen sei es, einen Überblick über die vorhandenen Maßnahmen zu erhalten. Frau Bieker verwies auf die hohe Schulabbrecherquote bei Förderschülern. Dies gelte aber auch für besonders benachteiligte Schülerinnen und Schülern aus der Hauptschule. Als Kriterien für besondere Benachteiligung nannte Frau Bieker:

  • Kein Hauptschulabschluss oder schlechter Hauptschulabschluss
  • Schulunlust, Schulschwänzen, Schulverweigerung
  • Praktikums-, Schul- oder Ausbildungsabbruch
  • Sozialisationsdefizite
  • Sonderpädagogischer Förderbedarf.

 

Frau Bieker sprach sich dafür aus, eine Fachtagung durchzuführen, die sich nicht auf die Berufsvorbereitung von Förderschülern beschränkt, sondern Maßnahmen für alle besonders benachteiligten Jugendlichen einbezieht. Im ersten Schritt solle eine Berufsinformationsbörse durchgeführt werden. Darüber hinaus solle ein nachhaltiges Netzwerk entstehen, an dem alle Akteure aus dem Themenfeld Schule – Beruf beteiligt werden.

 

Nach intensiver Diskussion, an der sich Frau Hau, Frau Wienands, Herr Radmacher, Herr Kresse, Frau Servos, Herr Rehse, Herr Johannknecht sowie als Gast der Leiter der Herbert-Karrenberg-Schule in Neuss, Herr Witsch, beteiligten, fasste der Schulausschuss auf Antrag von Frau Pricking einstimmig den folgenden Beschluss

 

 

2.2  Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs

 

Frau Bieker und Herr Lonnes wiesen darauf hin, dass das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs auf der Grundlage der §§ 19 und 52 Schulgesetz NRW in der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung (AO-SF) vom 29.04.2005 landeseinheitlich geregelt sei. Es gebe keine speziellen Aufnahmekritierien für Kinder und Jugendliche im Rhein-Kreis Neuss.

 

Frau Bieker informierte den Schulausschuss über Einzelheiten des Verfahrens (Anlage 3).

 

 

2.3   Gemeinsamer Unterricht

 

Frau Bieker berichtete über den Gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Schülerinnen und Schülern im Rhein-Kreis Neuss (Anlage 4). Ob der Förderort Gemeinsamer Unterricht für ein Kind geeignet ist, entscheide das Schulamt, soweit die personellen und sächlichen Voraussetzungen in den Schulen bestehen.

 

Herr Kresse fragte an, ob im Rhein-Kreis Neuss Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung eingerichtet werden. Herr Lonnes teilte mit, dass aus dem Rhein-Kreis Neuss Anträge für die Joseph-Beuys-Schule in Neuss und die Martinusschule in Kaarst gestellt worden seien. Das Land habe mittlerweile entschieden, dass von den landesweit 20 Kompetenzzentren (davon vier im Regierungsbezirk Düsseldorf) keines im Rhein-Kreis Neuss entstehen werde.

 

Der Schulausschuss fasste einstimmig folgenden Beschluss: