Beschlusse:

Der Kreistag nahm die gemäß § 22 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung NRW vorgelegte Übersicht, der nach § 22 Abs. 1-3 Gemeindehaushaltsverordnung NRW von 2011 nach 2012 vorgenommenen Ermächtigungsübertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan des Haushaltsjahres 2012, zur Kenntnis.