Beschluss:

Der Kreistag beschloss einstimmig folgende Änderung des § 3 der Nutzungs- und Entgeltordnung mit Wirkung zum 01.05.2012:

 

§ 3

 

Entgelte

 

1.  Für das Kulturzentrum Sinsteden wird folgender Eintritt erhoben:

Erwachsene                                                                       4,00 Euro

Kinder, Jugendliche, Inhaber der Juleica (Jugendleiterausweis),

Ehrenamtskarteninhaber und Schwerbehinderte                         1,50 Euro

Kinder und Jugendliche bei Vorlage der Familienkarte                 1,00 Euro

Familien                                                                            7,00 Euro

Familien (bei Vorlage der Familienkarte des Rhein-Kreises Neuss)        6,00 Euro

Gruppen von mindestens 6 Personen pro Person                      3,00 Euro

Museumspädagogische Führungen pro Schüler                         1,00 Euro

Jahreskarte                                                                      24,00 Euro

Familienjahreskarte                                                           30,00 Euro

 

Für Kinder unter 6 Jahren ist der Eintritt frei.

 

Freien Eintritt hat nachstehender Personenkreis gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises:

·      Mitglieder des Deutschen Museumsbundes,

·      Mitglieder des Internationalen Museumsverbandes (ICOM),

·      Mitglieder des Fördervereins des Kulturzentrums Sinsteden.

An jedem Mittwoch sowie an jedem 1. Samstag im Monat erhalten alle Besucherinnen und Besucher, die ihren Wohnsitz im Rhein-Kreis Neuss haben, freien Eintritt in das Kulturzentrum Sinsteden. Für den Nachweis der vorgenannten Voraussetzungen ist die Vorlage eines aktuellen Personalausweises, Kinderausweises oder eines vom Rhein-Kreis Neuss ausgestellten Ausweises erforderlich.

 

Bei Gruppenführungen – bis maximal 30 Personen - durch Mitarbeiter des Kulturzentrums wird zusätzlich zum Eintritt ein Entgelt von 30,00 Euro erhoben.

 

2.  Für die Beförderung zum Kulturzentrum - zur Teilnahme an museumspädagogischen Veranstaltungen - mit dem vom Kulturzentrum Sinsteden gestellten Bus wird ein Entgelt von 2,00 Euro pro Person erhoben.

 

3.  Der Eintritt für besondere Aktionen im Rahmen des Kulturzentrums Sinsteden wird im Einzelfall durch Aushang bekannt gemacht und ersetzt in diesem Fall das normale Entgelt.

 

4. In den Schulsommerferien werden die Eintrittspreise für Jugendliche und Inhaber der Juleica um 50% reduziert.

 

 


Protokoll:

Kreistagsabgeordneter Jürgen Güsgen äußerte die Befürchtung, dass diese Entscheidung den Zuschussbetrag größer mache.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erklärte, dass jeder aufgefordert sei, Vorschläge zu machen, um das Defizit zu reduzieren.