Beschluss:

Der Rhein-Kreis Neuss gewährt

-         der Hospizbewegung Kaarst e.V.

-         der Hospizbewegung Dormagen e.V.

-         der Hospizbewegung Meerbusch e.V.

-         dem Häuslichen Hospizdienst Diakonisches Werk Neuss

-         Jona – der Hospizbewegung in der Region Grevenbroich

-         dem Marienheim Hospiz Kaarst e.V.

zu den entstehenden Kosten der Hospizarbeit einen Zuschuss von jeweils 10.000,00 €.

Die von der AOK Rheinland – stellvertretend für die Spitzenverbände der Krankenkassen – geförderten Personalkosten werden nicht in die Kreisförderung einbezogen.

Mittel werden aus dem Produkt 050 331 010 bereitgestellt.