Beschluss:

Der Rhein-Kreis Neuss gewährt den Trägern von Beratungsstellen für den Personenkreis des § 67 SGB XII zu den förderungsfähigen Betriebskosten (Personal- und Sachausgaben), soweit sie nicht durch Zuwendungen des Landschaftsverbandes Rheinland abgedeckt sind, folgende Zuschüsse:

a)  Fachberatungsstelle Neuss                                         106.517,19 €

b)  Begleitetes Einzelwohnen Neuss                                    10.705,59 €

c)  Fachberatungsstelle Grevenbroich
(einschl. „Frauke“)
(alle Caritasverband für den Rhein-
Kreis Neuss e.V.)                                                       84.674,13 €

d)  Wohngemeinschaft St. Bernhard
(Zisterzienserkloster Langwaden)                                  22.395,93 €

e)  Fachberatungsstelle für alleinstehende
Frauen Neuss
(SKF Neuss)                                                              28.404,54 €

f)   Sozialpädagogisch betreute Wohngruppen
(Betreutes Wohnen für Frauen)
(SKF Neuss)                                                              10.705,59 €

Die Mittel werden aus dem Produkt 050 331 010 zur Verfügung gestellt.