Sitzung: 11.09.2008 Ausschuss für Soziales und Wohnen
Vorlage: 50/207/2008
Beschluss:
Der Rhein-Kreis Neuss gewährt den Trägern von Beratungsstellen für den Personenkreis des § 67 SGB XII zu den förderungsfähigen Betriebskosten (Personal- und Sachausgaben), soweit sie nicht durch Zuwendungen des Landschaftsverbandes Rheinland abgedeckt sind, folgende Zuschüsse:
a) Fachberatungsstelle Neuss 106.517,19 €
b) Begleitetes Einzelwohnen Neuss 10.705,59 €
c) Fachberatungsstelle
Grevenbroich
(einschl. „Frauke“)
(alle Caritasverband für den Rhein-
Kreis Neuss e.V.) 84.674,13
€
d) Wohngemeinschaft
St. Bernhard
(Zisterzienserkloster Langwaden) 22.395,93
€
e) Fachberatungsstelle
für alleinstehende
Frauen Neuss
(SKF Neuss) 28.404,54
€
f) Sozialpädagogisch
betreute Wohngruppen
(Betreutes Wohnen für Frauen)
(SKF Neuss) 10.705,59
€
Die Mittel werden aus dem Produkt 050 331 010 zur Verfügung gestellt.