Beschlussempfehlung:

Dem Paritätischen Sozialdienst wird zu den Betriebskosten von Spielgruppen für das Jahr 2012 ein freiwilliger Zuschuss in Form einer Pauschale je Spielgruppe von 895 €/Jahr x 2 Gruppen = 1.790,00 € + ein Mietzuschuss von 1/3 der Mietkosten = 315,00 €, ergibt zusammen 2.105,00 € gewährt.

Die Verwendung des Zuschusses ist bis zum 31.3.2013 nachzuweisen.

Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus der Zahl der tatsächlich angebotenen Gruppen und den tatsächlichen Mietzahlungen.

Die Mittel sind im Haushalt 2012 im Produktplan 060 361 010 eingeplant.

 


Protokoll:

Frau Schöttgen bemerkte, dass Sie als Mitglied des AWO Kreisvorstandes an der folgenden Abstimmung nicht teilnehmen werde.

 

Der Ausschussvorsitzende ließ anschließend ohne weitere Aussprache über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen. Der Kreisjugendhilfeausschuss fasste bei einer Enthaltung mehrheitlich den folgenden Beschluss: