Beschlussempfehlung:

Zu A:

 

Vorschläge der Verwaltung:

1.    Ab 01. Mai 2012 werden die monatlichen Pauschalbeträge für die Kosten des Sachaufwands sowie die Kosten der Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen in der oben genannten Höhe festgesetzt.

2.    Für Kinder und Jugendliche, die bei Verwandten/Verschwägerten im Haushalt leben, sind ab 01. Mai 2012 die vorgegebenen materiellen Aufwendungen des Vollzeitpflegegeldes als pauschalierte Sozialhilfe zu zahlen.

 

Die Mittel sind im Haushalt 2012 im Produktplan – Produkt 060 363 011 - eingeplant.

 

Zu B:

 

Vorschlag der Verwaltung:

Nachgewiesene Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung werden zur Hälfte übernommen, höchstens jedoch mit einem Betrag in Höhe von bis zu 19,6 % des einfachen Erziehungsbeitrages monatlich (ab 01.05.2012: 19,6% von 223,-- € = 43,71 €).

 

Die Mittel sind im Haushalt 2012 im Produktplan – Produkt 060 363 011 - eingeplant.

 


Protokoll:

Herr Dierselhuis erläuterte die Anpassung der Pflegesätze für die Vollzeitpflege. Es handele sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Anpassung. Lediglich die Sätze für die Verwandtenpflege seien frei regelbar. Mit einer Erhöhung von ca. 2 % sei die Änderung moderat ausgefallen.

 

Der Kreisjugendhilfeausschuss fasste einstimmig den folgenden Beschluss: