Beschluss:

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird abgelehnt.


Protokoll:

Allgemeiner Vertreter Steinmetz wies darauf hin, dass 49% der Anspruchsberechtigten erreicht worden seien. Er wies auf die Tischvorlage hin, mit der dem Ausschuss die positive Rückmeldung des Landkreistages zum Stand der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes im Rhein-Kreis Neuss zur Kenntnis gegeben werde. Es werde auch die Rechtmäßigkeit der Auffassung bestätigt, dass eine Leistungsgewährung einen Antrag bedinge.

 

Kreistagsmitglied Arndt berichtete, er habe Mitteilungen von Nachhilfeträgern erhalten, wonach Anträge aus dem SGB II-Bereich mehrere Monate zur Bearbeitung benötigten. In Einzelfällen habe die Nachhilfe schon eingestellt werden müssen.

 

Allgemeiner Vertreter Steinmetz erläuterte, diese Erkenntnis liege dem Kreis nicht vor. Aus den Unterlagen sei erkennbar, dass der Bearbeitungsstand im Jobcenter sehr positiv sei, es jedoch in den Kommunen ein Optimierungspotential gebe. Der von Kreistagsmitglied Arndt gegebene Hinweis werde jedoch aufgenommen und in der Steuerungsgruppe besprochen. (Anmerkung der Verwaltung: Das Gespräch mit dem Jobcenter hat am 18.06.2012 stattgefunden. Auf die Notwendigkeit einer zeitnahen Bearbeitung der Anträge wurde nochmals hingewiesen.)

 

Kreistagsmitglied Haag wies darauf hin, dass das Bildungs- und Teilhabepaket ein verwaltungsintensives Angebot sei, dass so nicht von allen in Anspruch genommen werden wolle. Die vorliegenden Erläuterungen seien zwar ausführlich, zeigten aber nicht auf, warum es zwischen den einzelnen Kommunen Unterschiede gebe. Der Antrag seiner Fraktion habe das Ziel, durch inhaltliche Anpassungen die Bildung und Teilhabe unmittelbar zu verbessern und ein Abfließen der hierfür vorgesehenen Mittel in den allgemeinen Haushalt zu vermeiden.

 

Allgemeiner Vertreter Steinmetz entgegnete, der Rhein-Kreis Neuss habe im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und den Richtlinien des Landes eine bestmögliche Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes erarbeitet. Änderungen der strukturellen Bedingungen müssten dem Land vorgetragen werden. Die Unterschiede der Bearbeitungsstände seien durch die unterschiedlichen Personalressourcen zu erklären. Über die Verwendung von Haushaltsmitteln werde im Finanzausschuss und Kreistag zu beraten sein.

 

Auf Nachfrage von Kreistagsmitglied Thiel zur Anwendbarkeit des Hamburger Modells wies Allgemeiner Vertreter Steinmetz darauf hin, dass im Land Nordrhein-Westfalen eine derartige Vereinfachung nicht möglich sei.

 

Kreistagsmitglied Schmitz fragte an, ob Anträge auch zeitlich später gestellt werden könnten. Hierzu führte Sozialamtsleiter Henkel aus, dass im Sozialhilfebereich grundsätzlich das Bedarfsdeckungsprinzip zu beachten sei. Eine Ausnahme habe es beim Bildungs- und Teilhabepaket lediglich wegen des Inkrafttretens des Gesetzes in der Mitte des Jahres gegeben. Nur für Kinder, die Wohngeld oder Kindergeldzuschläge erhielten, gebe es die Möglichkeit der nachträglichen Beantragung der Leistungen.

 

Kreistagsmitglied Rosellen erklärte, die Verwaltung habe über den Sachstand gut informiert. Soweit trotzdem seitens möglicher Leistungsberechtigter keine Anträge gestellt würden, könnten auch keine Mittel verausgabt werden. Die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes dürfe in diesem Zusammenhang nicht am Mittelabfluss gemessen werden.

 

Kreistagsmitglied Haag wies auf eine unterschiedliche Bewertung der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes zwischen Stadt Neuss und Kreis hin. Die Verwendung nicht benötigter Mittel müsse politisch diskutiert werden, diese sollten für eine Verbesserung der Bildung eingesetzt werden.

 

Kreistagsmitglied Schmitz unterstützte dies und forderte eine sozialpolitische Diskussion dieses Aspektes.

 

Allgemeiner Vertreter Steinmetz machte deutlich, dass es bei der Stadt Neuss eine andere politische Bewertung geben möge, jedoch die Stadtverwaltung eine gute organisatorische Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes bestätige. Die Haushaltsmittel sollten selbstverständlich die Kinder erreichen um deren Bildung zu fördern, aber bei Verwaltungsvollzug seien Vorgaben zu beachten. Eine Pauschalförderung von Maßnahmen aus dem Überschussbetrag von 2011 sei jedoch nicht möglich und vorgesehen.

 

Kreistagsmitglied Thiel sah die Schulsozialarbeiter in der Pflicht. Notfalls müssten Anträge auch ohne die Eltern gestellt werden, um mehr Kinder mit der Lernförderung zu erreichen.

 

Die Unterschiede zwischen den einzelnen Schulen würden laut Kreistagsmitglied Haag zeigen, dass Potential zur Inanspruchnahme der Leistungen vorhanden sei. Er fragte an, in wie weit die Lehrer motiviert seien, an der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes mitzuwirken.

 

Kreistagsmitglied Schmitz ergänzte, dass die Lehrer oftmals nicht wissen könnten, wer zum Anspruchsberechtigten Personenkreis gehöre. Dem hielt Kreistagsmitglied Kallen entgegen, dass zum Beispiel bei Grundschülern die Lehrer die finanzielle Situation der Familien gut einschätzen könnten.

 

Allgemeiner Vertreter Steinmetz stellte klar, dass das Ziel des Rhein-Kreises Neuss die Steigerung der Inanspruchnahme auf eine Quote von zunächst über 60% sei. Die Schulsozialarbeiter hätten erst am 01.01. bzw. 01.02.2012 ihre Arbeit aufgenommen und wirkten nun bei der Erhöhung der Antragszahlen mit. Es müsse jedoch auch den Schulsozialarbeitern Zeit gegeben werden, um einen höheren Wirkungsgrad zu erreichen.


Abstimmungsergebnis:

Die Fraktionen der CDU und FDP stimmen gegen den Antrag, die Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der UWG sowie der Vertreter der Linken stimmen für den Antrag.