Protokoll:

Unter Hinweis auf das unter Tagesordnungspunkt 2.1 bereits angesprochene Urteil des Bundessozialgerichtes und die neue Rundverfügung des Kreises führte Allgemeiner Vertreter Steinmetz aus, dass es bei der Anwendung des geltenden Mietspiegels keine Probleme gebe. Er verwies hierzu auf die Zahlen in den Erläuterungen. Der Rhein-Kreis Neuss habe sich nunmehr zu einer Neuerhebung der Basiswerte entschieden, hierzu werde noch vor der Sommerpause ein Gespräch mit den Wohnungsbauunternehmen stattfinden.

 

Ausschussmitglied Stein-Ulrich fragte an, aus welchen Quellen die in den Erläuterungen enthaltenen Zahlen zum 1. Quartal stammten. Diese Zahlen könnten so nicht stimmen, da für die Stadt Neuss nur 6 Widersprüche angegeben seien. Die Arbeitslosenberatungsstelle der Diakonie Neuss, für die sie tätig sei, habe allein 16 Widersprüche eingelegt. Ihr sei auch daher bekannt, dass es Fälle gebe, in denen Klage erhoben worden sei.

 

Allgemeiner Vertreter Steinmetz erklärte, dass die Zahlen aus dem Jobcenter und von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden mitgeteilt worden seien. Er sei bereit, den Sachverhalt bezüglich des gegebenen Hinweises nochmals zu untersuchen.

 

Kreistagsmitglied Bartsch bat um Prüfung, ob die Daten zukünftig um die Fallzahlen des SGB II erweitert werden und die Zahl der schon geprüften Fälle benannt werden könne.

 

Aus Sicht von Kreistagsmitglied Thiel hätten neue Bedarfsgemeinschaften in Neuss keine Chance, einen angemessenen Wohnraum zu finden.

 

Ausschussmitglied Stein-Ulrich fragte an, warum die Firma Empirica nicht mit der Erarbeitung eines schlüssigen Konzeptes beauftragt werden. Diese Firma habe dies für den Rhein-Sieg Kreis bereits gemacht, seither seien dort die Streitfälle rückläufig.

 

Kreistagsmitglied Rosellen vertrat die Auffassung, dass laut dem Urteil des Bundessozialgerichtes ein Konzept, das nur auf Angebotsmieten beruhe, nicht schlüssig sei.

 

Kreistagsmitglied Arndt erklärte für die Fraktion der SPD, dass man weiterhin die bereits bekannten Standpunkte in dieser Thematik vertrete. Spielräume der Verwaltung müssten zugunsten von Leistungsbeziehern genutzt werden.

 

Ausschussvorsitzender Dr. Klose wies darauf hin, dass Streitfälle zuweilen auch auf eine schlechte Beratung zurückzuführen seien. Es sei daher von großer Wichtigkeit, dass die Mitarbeiter des Jobcenters und der Kommunen gut geschult seien und eine umfassende Beratung durchführen.

 

Allgemeiner Vertreter Steinmetz unterstützte diese Auffassung und wies auf umfangreiche Schulungen für die Mitarbeiter hin. Von einer guten Beratung sei auszugehen. Die Firma Empirica könne nicht herangezogen werden, da diese entgegen der Anforderung aus dem Urteil des Bundessozialgerichtes nur auf Angebotsmieten abstelle.

 

Kreistagsmitglied Bartsch hielt dem entgegen, dass das Urteil den Umfang der Bestandsmieten im Konzept nicht vorgebe. Kreistagsmitglied Thiel verwies darauf, dass andere Kommunen nur auf Angebotsmieten abstellen würden.

 

Kreistagsmitglied Widdekind erklärte, dass es zurzeit gültige Verfahrensrichtlinien gebe. Die geringe Zahl von Widersprüchen und Klagen seien auch ein Hinweis darauf, dass die Beratung des Jobcenters und in den Sozialämtern der Kommunen gut funktioniere.