Protokoll:

Ausschussvorsitzender Dr. Klose führte in die Thematik ein und erläuterte die Gründe für die Notwendigkeit einer Beratung im Sozial- und Gesundheitsausschuss. Es sei wichtig, vor Einstieg in eine inhaltliche Diskussion eine Sachaufklärung zu betreiben. Daher solle in der Sitzung insbesondere die Frage geklärt werden, welche Maßstäbe für die Einrichtung von Palliativstationen bzw. Palliativbetten angelegt würden.

 

Allgemeiner Vertreter Steinmetz ergänzte, dass in der Sitzung des Krankenhausausschusses am 04.06.2012 das Thema auf der Tagesordnung stehe und dort die Interessenlage des Rhein-Kreises Neuss als Krankenhausträger zu beraten sei.

 

Ausschussvorsitzender Dr. Klose begrüßte den Krankenhausdirektor Nennhaus und bat diesen um eine Darstellung der Rahmenbedingungen in der stationären Palliativversorgung.

 

Krankenhausdirektor Nennhaus führte aus, dass in jedem Akutkrankenhaus eine palliative Versorgung zu leisten sei. Die Vergütung sei jedoch 2003 nur rudimentär in die Fallpauschalen (DRGs) eingeflossen. Voraussetzungen für eine anerkannte Palliativversorgung im Rahmen einer Komplexversorgung in einem Krankenhaus seien Mediziner mit einer entsprechenden Zusatzausbildung, weitergebildetes Pflegepersonal, eine quantitative Nachtwachenverstärkung, das Vorhalten von Angeboten in der Ergo- und Physiotherapie sowie ein seelsorgerisches Angebot. Palliativbetten könnten als eigene Station oder eingestreut vorgehalten werden.

 

Laut Krankenhausdirektor Nennhaus seien im Rhein-Kreis Neuss Mitte des vergangenen Jahrzehnts durch das Johanna-Etienne-Krankenhaus und das Kreiskrankenhaus Dormagen Palliativstationen geschaffen worden. Dem seien Verabredungen aller Krankenhausträger im Rhein-Kreis Neuss vorausgegangen. Der Krankenhausausschuss und der Kreistag hätten im Jahr 2010 Beschlüsse zur Beibehaltung dieses Angebotes in dem klaren Bewusstsein gefasst, dass ggf. eine dauerhafte Finanzierung dieser Station nicht gesichert sei. Mit der Palliativversorgung könne der Träger eines Krankenhauses keine Gewinne erwirtschaften.

 

Ausschussmitglied Dr. Markert-Kütemeyer erläuterte, dass Palliativmedizin dazu diene, Symptomorientiert die Gesamtsituation des Patienten zu verbessern. Aus rein ärztlicher Sicht sei es als wünschenswert zu betrachten, dass jedes Krankenhaus eine palliative Versorgung anbieten könne. Auch im Hinblick auf den demographischen Wandel sei absehbar, dass zukünftig mehr und mehr Menschen innerhalb von Institutionen wie den Krankenhäusern versterben würden. Auf diese Entwicklung müsse man vorbereitet sein. Dr. Markert-Kütemeyer plädierte daher dafür zu ermitteln, wie der Rhein-Kreis Neuss im Gesamtzusammenhang aufgestellt sei, und in welchen Themenfeldern man aktiv werden könne.

 

Krankenhausdirektor Nennhaus ergänzte, dass die Palliativversorgung auch die Kooperation mit den Angehörigen verbessern helfe. Es gebe bislang keine Rechtsprechung zu der Frage, ob eine palliative Komplexbehandlung auch dann durch die Krankenkassen bezahlt werden müsse, wenn das betreffende Krankenhaus nicht im Krankenhausbedarfsplan als Anbieter einer Palliativversorgung enthalten sei. In Nordrhein-Westfalen habe die Bedarfsplanung keine unmittelbare Verbindung zur Leistungsvergütung.

 

Kreistagsmitglied Kallen wies darauf hin, dass das Thema der Palliativmedizin nicht nur im stationären Sektor von Bedeutung sei, sondern auch im häuslichen und ambulanten Sektor mehr Beachtung verdiene. Daher sei eine politische Diskussion sinnvoll, die jedoch nicht ausschließlich im Krankenhausausschuss geführt werden sollte.

 

Kreistagsmitglied Prof. Dr. Goder sprach sich dafür aus, sich für eine Schaffung von Palliativbetten in allen Krankenhäusern im Rhein-Kreis Neuss einzusetzen, wenngleich die Diskussion im Krankenhausausschuss in erster Linie als Träger der beiden Kreiskrankenhäuser zu führen sei.

 

Kreistagsmitglied Meis fragte an, ob der Krankenhausbedarfsplan im schlimmsten Falle dazu zwingen könnte, die Palliativstation im Kreiskrankenhaus Dormagen zu schließen, um dann im Kreiskrankenhaus Grevenbroich eine neue zu betreiben. Dies könne nicht sinnvoll sein.

 

Krankenhausdirektor Nennhaus erläuterte hierzu, dass man die Palliativstation in Dormagen ggf. weiter betreiben könne, ohne die volle Vergütung von den Kostenträgern zu erhalten. Er wies an dieser Stelle darauf hin, dass eine gute Qualität nicht ohne den Einsatz von ehrenamtlichen Kräften erreicht werden könne. Kreistagsmitglied Welsink verwies im Zusammenhang mit der ggf. nicht auskömmlichen Vergütung der Leistungen durch die Kostenträger auf den in eben diesem Bewusstsein gefassten Beschluss des Kreistages.

 

Kreistagsmitglied Bartsch erklärte, dass seine Fraktion die Beibehaltung bzw. Schaffung von Palliativbetten grundsätzlich unterstütze, Details jedoch auch noch innerhalb der Fraktion beraten werden müssten.

 

Ausschussvorsitzender Dr. Klose nahm diesen Gedanken auf und erklärte, dass nach seiner Ansicht in der heutigen Sitzung keine Beschlussfassung erfolgen solle. Die Diskussion sei noch nicht ausgereift und es handele sich um ein komplexes Thema. Er könne jedoch aus der heute geführten Diskussion die Tendenz erkennen, dass grundsätzlich die Mehrzahl der Redner eine Schaffung von Palliativbetten in allen Krankenhäusern im Rhein-Kreis Neuss befürworte. Es solle nun zunächst die kommende Sitzung des Krankenhausausschusses abgewartet werden.

 

Allgemeiner Vertreter Steinmetz sagte zu, die Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt zusammen zu fassen und als Auszug aus der Niederschrift dem Krankenhausausschuss in seiner Sitzung am 04.06.2012 als Tischvorlage zur Verfügung zu stellen.