Protokoll:

Man habe die Verfügung aufgrund der Nachfrage im letzten Kreisausschuss vorgelegt, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Gert Ammermann merkte kritisch an, dass es anscheinend nicht zulässig sei, Förderschüler bei der Zahl der Mindestschüler mitzuzählen. Dies sei möglicherweise begründbar, aber auch unter dem Gesichtspunkt der Inklusion nicht hinnehmbar. Dass diese Regelung bei anderen Schulformen nicht gelte, sei nicht sachgerecht. Er sehe darin vielmehr einen bürokratischen Eingriff, der zur Benachteiligung der Schüler führe, die diese Schule besuchen wollen.

 

Er könne die Auffassung nachvollziehen, teile sie aber nicht, so Kreistagsabgeordneter Erhard Demmer. Im Rahmen des Schulkonsenses sei besprochen worden, dass Inklusion nicht nur ein Thema von Hauptschulen sein könne. Im Hinblick auf die Zukunft der Jugendlichen müsse aber darauf geachtet werden, dass eine Mindestzahl von Regelschülern vorhanden ist. In diesem Fall sei die Entscheidung daher sachgerecht.

 

Auch Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel vertrat die Auffassung, dass Inklusion kein Thema sei, um einzelne Hauptschulen zu erhalten. Auch dürfe sich Inklusion nicht nur auf Hauptschulen reduzieren. Es müsse darauf geachtet werden, dass alle zu ihrem Recht kommen. Der Schulkonsens ermögliche es, sich den demographischen Entwicklungen der Schulen zu stellen.

 

Nach Auffassung der Verwaltung dürfe nicht zwischen Kindern mit und ohne Förderbedarf unterschieden werden und erst recht nicht unterschiedlich nach der jeweiligen Schulform, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. Das eigentliche Ziel des Landes scheine die schnelle Beseitigung von Hauptschulen zu sein.