Protokoll:

Herr Dr. Kalthoff erkundigt sich über die Testversickerungsanlage Hoppbruch. Herr Große informiert, dass es sich bei dieser 6. Änderung des Landschaftsplanes III lediglich um die Integration einer alten Landschaftsschutzverordnung in den aktuell bestehenden Landschaftsplan handle. Die angesprochene Testversickerungsanlage sei dabei nicht Gegenstand des Verfahrens. Herr Große fügt hinzu, dass es sich bei dem Hinweis auf die Testversickerungsanlage nicht um eine Festsetzung, sondern lediglich um eine Erläuterung handelt.

 

Herr Dr. Kalthoff führt aus, dass der Trietbach ein Gewässer sei, welches natürlicherweise auch trocken falle könne. Daher sollte der Trietbach nicht ganzjährig mit Grundwasser gespeist werden. Herr Große betont, dass die ganzjährige Bespannung des Trietbaches mit Grundwasser eines der vielen Entwicklungsziele im Landschaftsplan sei. Hierbei handele es sich um eine Darstellung, die wiederum nicht festgesetzt sei. Herr Große ergänzt, dass Entwicklungsziele berücksichtigt werden sollen, aber nicht müssen.

 

Graf von Nesselrode plädiert dafür, dass bei der Umsetzung der Landschaftspläne auch zukünftig auf Enteignungen verzichtet werde. Er führt aus, dass Änderungen der bestehenden Landschaftspläne mit den betroffenen Kommunen abgestimmt werden sollen. Herr Große erklärt, dass im Rahmen der Bauleit- und Landschaftsplanung immer eine Abstimmung erfolge. Graf von Nesselrode sieht die Finanzierung von Biotopmanagementplänen durch den Kreis kritisch. Herr Große betont, dass die Erstellung solcher Pläne im Regelfalle in das Aufgabenfeld der Biologischen Station falle.

 

Herr Makowiack erkundigt sich zum Entwicklungsziel, dass keine Grundwasserabsenkungen erfolgen sollen. Herr Große führt aus, dass es sich dabei ebenfalls um eine Erläuterung handle. Herr Dr. Kalthoff stellt eine Frage zur Erdgassuche mittels des Fracking-Verfahrens. Herr Stiller informiert, dass der Rhein-Kreis Neuss bei der Erdgasexploration nicht im Focus stehe, lediglich im nördlichen Kreisgebiet betroffen sein könnte.

 

Beschlussempfehlung:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:

 

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss bestätigt die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange und des Landschaftsbeirates sowie der Bürger aus dem Beteiligungsverfahren zur 6. Änderung des Landschaftsplanes III – Meerbusch / Kaarst /Korschenbroich – und beschließt, gem. § 16 und § 27 in Verbindung mit § 29 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NRW, GV NRW v. 21.07.2000, S. 568) zuletzt geändert am 16.März 2010 (GV NRW S. 185) die 6. Änderung des Landschaftsplanes III – Meerbusch / Kaarst /Korschenbroich – in der zur Sitzung vorgelegten Fassung vom 05.06.2012 (Anlage 3) als Satzung.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen