Protokoll:

Allgemeiner Vertreter Jürgen Steinmetz teilte mit, dass Hilfeempfänger aufgrund des Urteils des Bundessozialgerichts nunmehr Anspruch auf 50qm (vorher 45qm) haben. Man habe dies in einer Richtlinie umgesetzt, die seit 01.06. in Kraft sei.

 

1. stv. Landrat Dr. Hans-Ulrich Klose bat um Zusendung des Urteils.

(Terminbericht s. Anlage; Urteilstext liegt noch nicht vor).