Beschluss:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss befürwortet die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums beim Rhein-Kreis Neuss und beauftragt die Verwaltung, ein Integrationskonzept in Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zu erarbeiten und die Antragstellung zur Förderung eines Kommunalen Integrationszentrums vorzubereiten.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Beratung und Konzeptionierung eines Kommunalen Integrationszentrums - einschließlich der Erstellung eines Integrationskonzeptes - ein externes Unternehmen zu beauftragen.

 

Mittel stehen im Produkt 050.351.012, Sachkonto 5279102 zur Verfügung.

 


Protokoll:

Allgemeiner Vertreter Steinmetz verwies auf das Teilhabe- und Integrationsgesetz, welches das Land NRW  verabschiedet habe. Mit dem Auslaufen der RAA zum 31.07.2012 sei der Rhein- Kreis Neuss, wenn er diese Struktur erhalten möchte,  in der Verpflichtung, einen entsprechenden Antrag auf Errichtung eines kommunalen Integrationszentrums zu stellen.
Er verwies auf den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Errichtung eines kommunalen Integrationszentrums, bei welchen man sich seitens der Verwaltung noch zurückhaltend gezeigt habe, da zum damaligen Zeitpunkt die entsprechenden Förderbestimmungen noch nicht bekannt gewesen seien und man die Städte und Gemeinden noch nicht in das Thema eingebunden habe. Vorgabe der jetzigen Förderbestimmungen sei es, das Benehmen mit den Städten und Gemeinden herzustellen. Entsprechende Gespräche seien zwischenzeitlich auf Sozialdezernentenebene und in der Bürgermeisterkonferenz geführt worden. Das Einverständnis zur Mitwirkung sei hier von allen Städten und Gemeinden gegeben worden. Man gehe davon aus, dass man ein externes Unternehmen brauche, um das Konzept zu erstellen. Zurzeit würden Gespräche mit entsprechenden Anbietern für die Konzepterstellung geführt.

 

Kreistagsabgeordneter Schmitz verwies auf die Anträge der SPD Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grüne zum kommunalen Integrationszentrum, welche jedoch abgelehnt worden seien.

Kreistagsmitglied Rosellen verwies auf die landesrechtlichen Vorgaben, welche zum Zeitpunkt der genannten Anträge noch nicht vorlagen. Eine grundsätzliche Ablehnung habe es nicht gegeben. Da jetzt die entsprechenden Vorgaben vorliegen würden, sei nun auch eine Entscheidung möglich. Kreistagsmitglied Widdekind bestätigte die Ausführungen.

 

Kreistagsmitglied Servos fehlt unter Hinweis auf die Beschlussempfehlung, die Darstellung der Rahmenbedingungen, insbesondere zur Einbindung der Politik und der Menschen mit Migrationshintergrund. 

Kreistagsmitglied Schmitz fragte nach den Zeitvorgaben für die Konzepterstellung.

 

Allgemeiner Vertreter Steinmetz verwies auf die bereits erfolgte Bestandsaufnahme, welche hilfreich für die Konzepterstellung sein werde. Der Zeitplan sehe eine kurzfristige Auftragsvergabe vor. Der Konzeptentwurf solle in den nächsten Wochen erstellt und in der nächsten Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses im November vorgelegt werden. Bis Anfang des kommenden Jahres solle dann hieraus der Förderantrag entwickelt werden, welcher dann im ersten Quartal 2013 dem Land zur Entscheidung vorgelegt werde.

Es sei selbstverständlich, dass die von Frau Servos angesprochenen Beteiligten, wie z.B.  Migrationsverbände und  die Politik, eingebunden würden.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig