Beschluss:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt die Auftragsvergabe zustimmend zur Kenntnis.

 


Protokoll:

Vorsitzender Dr. Klose erinnerte an das Vorhaben, den Grundsicherungsrelevanten Mietspiegel nach einem Jahr zu überprüfen. Zwischenzeitlich habe es hierzu weitere Rechtsprechung durch das Bundessozialgericht gegeben.

Allgemeiner Vertreter Steinmetz verwies nochmals auf das Urteil des Bundessozialgerichts, wonach 5 qm mehr bei der Berechnung von angemessenem Wohnraum zu berücksichtigen seien. Hierdurch sei  nach den Gesprächen mit den Städten und Gemeinden der Druck zur Überprüfung der Werte genommen. Mit der Firma Analyse & Konzepte habe man auch unter Einbindung der Wohnungsbauverbände  die Kriterien für die Konzepterstellung festgelegt. So würden z.B. 7 Cluster gebildet, d.h. jede Stadt stelle ein eigenes Cluster dar, die Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen würden zusammengefasst. Stichtag für die Erhebung soll der 01.01.2013 sein. Ziel sei, die Koordination mit den Beteiligten so vorzunehmen, dass die neuen Werte Mitte 2013 in Kraft treten könnten.

Kreistagsabgeordneter Kresse sah nach wie vor Handlungsbedarf im Bereich der psychosozialen Betreuung. Hier hätten es Betroffene nach wie vor schwer, in geeignete Wohnformen zu wechseln.

Allgemeiner Vertreter Steinmetz erkannte einen akuten Handlungsbedarf aufgrund der geführten Statistiken  derzeit nicht. Über besondere Personengruppen müsse man sich gegebenenfalls gesondert unterhalten.

Kreistagsabgeordneter Bartsch sah die Neuerhebung als richtigen Schritt an. Er sah es als sinnvoll an, dass zum Abgleich mit Angebotsmieten nicht nur veröffentlichte Angebote herangezogen würden, sondern auch die internen Listen der Wohnungsbauunternehmen. Weiterhin sah er es als kritisch an, dass Bestandmieten aus sehr alten Verträgen erhoben würden. Er begrüßte die Ausweitung auf 7 Cluster.

Allgemeiner Vertreter Steinmetz erklärte, dass die Einbeziehung der Angebote der Wohnungsbauunternehmen bereits einvernehmlich abgestimmt worden sei. Den Verweis auf Neuvertragsmieten der letzten 4 Jahre könne man aber voraussichtlich in dieser Auslegung nicht folgen, da hiermit nicht die für die Erhebung notwendige Anzahl an Bestandsmieten erreicht würde. Man würde jedoch nur die Bestandsmieten heranziehen, die in den letzten 4 Jahren angepasst wurden. Hierunter fielen auch Mieten, bei welchen das Mietverhältnis bereits seit vielen Jahren bestehe.
Er machte weiterhin deutlich, dass die Neuerhebung nicht auf Grund der Kritik am Grundsicherungsrelevanten Mietspiegel zustande komme, sondern Resultat der bereits damals formulierten, selbst aufgelegten Verpflichtung zur Überprüfung im 2- Jahres Rhythmus sei.

Vorsitzender Dr. Klose wies an dieser Stelle darauf hin, dass die betroffenen Personen unbedingt über die Ausnahmetatbestände in Zusammenhang mit einer Kostensenkung informiert werden müssten.

Kreistagsabgeordneter Arndt betonte, dass die SPD-Fraktion in der heutigen Beschlussfassung entsprechend dem Wortlaut der Beschlussempfehlung nur der Auftragsvergabe als solche, nicht den einzelnen Parametern der Erhebung zustimme.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig