Sitzung: 13.09.2012 Ausschuss für Soziales und Wohnen
Vorlage: 50/1983/XV/2012
Beschluss:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt die Auftragsvergabe zustimmend zur Kenntnis.
Protokoll:
Vorsitzender Dr. Klose
erinnerte an das Vorhaben, den Grundsicherungsrelevanten Mietspiegel nach einem
Jahr zu überprüfen. Zwischenzeitlich habe es hierzu weitere Rechtsprechung
durch das Bundessozialgericht gegeben.
Allgemeiner Vertreter
Steinmetz verwies nochmals auf das Urteil des Bundessozialgerichts, wonach 5 qm
mehr bei der Berechnung von angemessenem Wohnraum zu berücksichtigen seien.
Hierdurch sei nach den Gesprächen mit
den Städten und Gemeinden der Druck zur Überprüfung der Werte genommen. Mit der
Firma Analyse & Konzepte habe man auch unter Einbindung der
Wohnungsbauverbände die Kriterien für
die Konzepterstellung festgelegt. So würden z.B. 7 Cluster gebildet, d.h. jede
Stadt stelle ein eigenes Cluster dar, die Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen würden
zusammengefasst. Stichtag für die Erhebung soll der 01.01.2013 sein. Ziel sei,
die Koordination mit den Beteiligten so vorzunehmen, dass die neuen Werte Mitte
2013 in Kraft treten könnten.
Kreistagsabgeordneter
Kresse sah nach wie vor Handlungsbedarf im Bereich der psychosozialen
Betreuung. Hier hätten es Betroffene nach wie vor schwer, in geeignete
Wohnformen zu wechseln.
Allgemeiner Vertreter
Steinmetz erkannte einen akuten Handlungsbedarf aufgrund der geführten
Statistiken derzeit nicht. Über
besondere Personengruppen müsse man sich gegebenenfalls gesondert unterhalten.
Kreistagsabgeordneter
Bartsch sah die Neuerhebung als richtigen Schritt an. Er sah es als sinnvoll
an, dass zum Abgleich mit Angebotsmieten nicht nur veröffentlichte Angebote
herangezogen würden, sondern auch die internen Listen der
Wohnungsbauunternehmen. Weiterhin sah er es als kritisch an, dass Bestandmieten
aus sehr alten Verträgen erhoben würden. Er begrüßte die Ausweitung auf 7
Cluster.
Allgemeiner Vertreter
Steinmetz erklärte, dass die Einbeziehung der Angebote der
Wohnungsbauunternehmen bereits einvernehmlich abgestimmt worden sei. Den
Verweis auf Neuvertragsmieten der letzten 4 Jahre könne man aber
voraussichtlich in dieser Auslegung nicht folgen, da hiermit nicht die für die
Erhebung notwendige Anzahl an Bestandsmieten erreicht würde. Man würde jedoch
nur die Bestandsmieten heranziehen, die in den letzten 4 Jahren angepasst
wurden. Hierunter fielen auch Mieten, bei welchen das Mietverhältnis bereits
seit vielen Jahren bestehe.
Er machte weiterhin deutlich, dass die Neuerhebung nicht auf Grund der Kritik
am Grundsicherungsrelevanten Mietspiegel zustande komme, sondern Resultat der
bereits damals formulierten, selbst aufgelegten Verpflichtung zur Überprüfung
im 2- Jahres Rhythmus sei.
Vorsitzender Dr. Klose
wies an dieser Stelle darauf hin, dass die betroffenen Personen unbedingt über
die Ausnahmetatbestände in Zusammenhang mit einer Kostensenkung informiert
werden müssten.
Kreistagsabgeordneter Arndt betonte, dass die SPD-Fraktion in der heutigen Beschlussfassung
entsprechend dem Wortlaut der Beschlussempfehlung nur der Auftragsvergabe als
solche, nicht den einzelnen Parametern der Erhebung zustimme.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig