Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für den Ersatzneubau der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Dülken - Erftwerk im Abschnitt Pkt. Noithausen - Wevelinghoven.


Protokoll:

Vorsitzender Lechner erklärte, dass die hier vorgesehene Freileitung im Wesentlichen auf der bestehenden Trasse liege, teilweise aber auch hiervon abweiche.

 

Herr Schmitz verwies auf die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt. Die bestehende Leitung sei überwiegend aus dem Jahr 1924, also recht alt, und müsse erneuert werden. Bei dieser Gelegenheit beabsichtige die RWE WWE Netzservice GmbH, die Leitung im Bereich Noithausen aus der Ortslage, wo diese derzeit über den Gärten liege, herauszunehmen und sie der Trasse einer möglichen K 10 Ortsumgehung Noithausen anzupassen. An der heutigen K 10 östlich Noithausen treffe die Neubaustrecke dann wieder auf die bestehende Trasse. Im westlichen Abschnitt erhalte die Leitung daher eine neue Linienführung, während sie im östlichen Abschnitt auf der bestehenden Trasse erneuert werde.

Er halte über die naturschutzrechtlichen Gesichtspunkte hinaus die Verlagerung der Hochspannungsleitung aus der Ortslage für eine vernünftige Planung.

Auf Nachfrage von Vorsitzendem Lechner erläuterte er, dass die neue Strecke auch durch ein Waldgebiet verlaufe, womit aber nicht der Wald insgesamt beseitigt werden müsse, sondern nur in der Höhe beschränkt werde.

 

Beiratsmitglied Kremer ergänzte, dass bei größeren Masthöhen auch die Stärke der elektromagnetischen Felder am Boden abnehme.

 

Beiratsmitglied Bolz warf die Frage nach einer Kompensation des mit der Maßnahme verbundenen Eingriffs in Natur und Landschaft auf.

Herr Schmitz erklärte hierzu, dass mangels verfügbarer Kompensationsflächen im Eingriffsraum auf Ökokonten des Leitungsträgers zurückgegriffen werde. Die hierbei berechneten erforderlichen Kompensationsflächen seien nicht unerheblich und umfassten mehrere tausend Quadratmeter.

 

Auf Nachfrage von Frau Arndt erklärte Herr Schmitz, dass die Frage des Vogelschutzes an Freileitungen sich bei Mittelspannungsleitungen stelle, während es sich hier um eine anders aufgebaute Hochspannungsleitung handele.

 

Frau Arndt erklärte weiter, dass man, wenn man als BUND die Leitung akzeptiere, nicht etwa einer K 10 als Ortsumgehung Noithausen zustimme. Sie bitte dies ausdrücklich festzuhalten.

 

Beiratsmitglied Grimbach bat um Auskunft, ob seitens des Leitungsträgers eine korrosionsresistente Ausführung der Masten verwendet werde, um die Belastungen durch Reparaturanstriche zu vermeiden. (Anmerkung: Nach Auskunft der RWE Westfalen-Weser Ems Netzservice GmbH ist die heute angewandte Oberflächenbeschichtung deutlich widerstandsfähiger, als es in der Vergangenheit der Fall war. Dadurch werden Korrosionsschutzarbeiten erheblich reduziert. Die Masten müssen regelmäßig erst nach 30 Jahren wieder bearbeitet werden. Zudem werden auch keine Blei enthaltenden Anstriche mehr eingesetzt. Die Umgebung der Masten wird großflächig mit Planen abgedeckt, um Einträge in den Boden zu vermeiden.)

 

Der Vorsitzende betonte, dass er eine Verlegung als Erdkabel vorziehen würde, angesichts der gewählten Trasse aber in diesem Fall keine Bedenken gegen die Leitung habe.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.