Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für die Sanierung des Regenüberlaufbeckens Parkstraße in Grevenbroich.


Protokoll:

Der Vorsitzende betonte, dass durch die Maßnahme umfangreich Natur betroffen sei, insbesondere Wald mit Traubenkirsche, Pappel, Esche, Eiche, Vogelkirsche und Bergahorn sowie Strauchbewuchs. Außerdem seien einige Bereiche mit Hochstauden betroffen. Handele es sich hier um Brennnessel, sei dies weit aus weniger schlimm, als wenn es sich zum Beispiel um Engelwurz handele.

 

Herr Schmitz erläuterte, dass nicht erkennbar sei, dass wertvolle Hochstaudenbereiche von der Baumaßnahme betroffen seien. Der westlich liegende Altarm werde nicht berührt.

Die Räumung der unmittelbaren Leitungstrasse sei wegen des entstandenen Wildwuchses unmittelbar auf der Leitung unumgänglich, um die Leitung zu schützen. Der Baustellenverkehr finde im Wesentlichen auf dem bestehenden Waldweg statt. Die Eingriffsflächen seien so klein wie möglich gehalten worden. Eine vertretbare Alternative, die mit geringeren Eingriffen verbunden sei, könne er nicht erkennen. Eine Dauerbelastung für Natur und Landschaft über den heutigen Stand der Anlage hinaus bestehe nach Abschluss der Bauarbeiten nicht.

 

Beiratsmitglied Meyer-Ricks fragte nach Möglichkeiten zur Vermeidung ähnlicher Maßnahmen an dieser Stelle mit Eingriffen in Natur und Landschaft für die Zukunft.

 

Herr Schmitz erklärte, dass derzeit nicht absehbar sei, dass eine solche Umbaumaßnahme mittelfristig wiederholt werden müsse. Aufwuchs auf der Leitung werde zukünftig regelmäßig entfernt.

 

Auf Nachfrage von Beiratsmitglied Arndt nach einer Kontrolle des Eingriffsraums hinsichtlich geschützter Arten vor Baubeginn, erklärte Herr Schmitz, dass sich die Eingriffe auf die dem Weg benachbarten Flächen beschränke. Gleichwohl werde man eine entsprechende Nebenbestimmung in den Bescheid aufnehmen.

 

Beiratsmitglied Bolz wies auf die Planungen zur naturnäheren Gestaltung der Erft hin und bat um Information über deren Berücksichtigung im vorliegenden Fall.

 

Herr Schmitz sah hier keine Problematik, da der Erftverband sowohl für das Renaturierungskonzept der Erft, als auch für die vorliegende Planung zuständig sei.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.