Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

2.  Die Landesregierung wir aufgefordert, Bundesmittel zügig an die Jugendämter weiter zu leiten und Landesmittel in ausreichendem Umfang zur Verfügung zu stellen.


Protokoll:

Herr Dierselhuis informierte den Kreisjugendhilfeausschuss anhand der Sitzungsvorlage über den aktuellen Sachstand zum U3-Ausbau. Durch die Kooperation des Kreisjugendamtes mit seinen Städten und Gemeinden, sowie der freien Träger, sei nahezu eine Punktlandung hinsichtlich der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben des U3-Ausbaus gelungen und die bisherige Bilanz könne sich, vor allem im Landesvergleich, sehen lassen. Bis zum Jahresende sei seitens des Landes die Zahlbarmachung der Landesmittel angekündigt. Ab März 2013 ist diese durch ein entsprechendes Gesetz geregelt, so dass zukünftig keine weiteren Verzögerungen mehr in Kauf genommen werden müssten.

Da mittelfristig mit einem ansteigenden Bedarf an U3-Plätzen gerechnet werden müsse, werde man auch zukünftig kontinuierlich am weiteren Ausbau der U3-Betreuung arbeiten müssen.

 

Außerdem müsse man auch den Bereich der Ü3-Betreuung insbesondere bei der Planung von Neubaugebieten im Auge behalten. Hier sei jedoch nicht mit Fördermitteln von Land und Bund zu rechnen, da die Politik diesen Bereich in der Zuständigkeit der öffentlichen Jugendhilfeträger sehe.

 

Herr Wappenschmidt bemerkte dazu, dass das Thema Ü3 bereits landes- und bundesweit im Gespräch sei. Die Entwicklungen im Bereich des U3-Ausbaues seien erfreulich und man könne Stolz sein, die bisher gesetzten Ziele erreicht zu haben. Er wies jedoch darauf hin, dass der Ausbau der U3-Betreuung in NRW insgesamt eher wenig erfreulich sei. Hier bestehe, vor allem seitens der Landesregierung, noch erheblicher Nachholbedarf.

 

Herr Lonnes wies darauf hin, dass in NRW derzeit derzeit ca. 27.000 U3-Plätze fehlen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Bernards antworteten Herr Dierselhuis und Herr Lonnes, dass eine Aufschlüsselung der Fördermittel auf Bund und Land eher schwierig sei, da sich die Förderung bereits über mehrere Jahre und auf zwei verschiedene Landesregierungen erstrecke. Man werde jedoch versuchen eine entsprechende Aufschlüsselung zu erstellen und dem Kreisjugendhilfeausschuss zur Verfügung zu stellen.

 

Der Kreisjugendhilfeausschuss fasste im Anschluss einstimmig den folgenden Beschluss: