Beschlussempfehlung:

Die laufenden Geldleistungen des Jugendamtes gem. § 23 SGB VIII an die Kindertagespflegepersonen werden wie folgt verändert:

 

  1. Für Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres wird die Leistung auf 3,50 € pro Stunde und Kind und für Kinder vor Vollendung des 3. Lebensjahres auf 4,00 € pro Stunde und Kind festgesetzt. Die Abrechnung erfolgt nach Maßgabe der in Anlage aufgeführten Tabelle zum Tagespflegegeld  in 5-Stunden-Schritten, um weiterhin den individuellen Buchungszeiten in der Kindertagespflege gerecht zu werden.
  2. Es soll eine Eingewöhnungspauschale in Höhe von 100,00 € für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr und 40,00 € für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr ausgezahlt werden.
  3. Die Betreuung in den Randzeiten, vor 07:00 Uhr und nach 18:00 Uhr,  sowie die Wochenenden werden zusätzlich mit 1,00 € pro Stunde vergütet.

 

Diese Regelung tritt mit dem 01.01.2013 in Kraft.

 

Die Mittel sind im Haushalt 2013 im Produktplan 060 361 010 eingeplant.

 

Tabelle zum Tagespflegegeld (Vergleich alt – neu)

 

 

                                                     alt                 neu              alt                   neu

Betreuungszeit

Stunden/ Woche

Anteil % des Grundbetrages

Betrag Stufe I alt (ab 3 J.)

Betrag Stufe I

(ab 3 Jahren)

Betrag Stufe II alt (bis 3 J.)

Betrag Stufe II

(bis 3 Jahre)

 bis

5 Stunden

(einschließlich)

 

12,5 %

65,50 €

 

  75,25 

 

72,00 €

 

86,00 

 

               bis

10 Stunden

(einschließlich)

 

25 %

131,00 €

 

150,50 €

144,00 €

 

172,00 €

 bis

15 Stunden

(einschließlich)

 

37,5 %

196,50 €

 

225,75 

 

216,00 €

 

258,00 

 

 bis

20 Stunden

(einschließlich)

 

50 %

262,00 €

 

301,00 

 

288,00 €

 

344,00 

 

               bis

25 Stunden

(einschließlich)

 

62,5 %

327,50 €

 

376,25 €

360,00 €

 

430,00 €

               bis

30 Stunden

(einschließlich)

 

75 %

393,00 €

 

451,50 €

432,00 €

 

516,00 €

bis

35 Stunden

(einschließlich)

 

87,5 %

485,50 €

 

526,75 

 

504,00 €

 

602,00 

 

 bis

40 Stunden

(einschließlich)

 

 

100 %

524,00 €

 

602,00 €

576,00 €

 

688,00 €

über 40

Stunden

 

 

112,5 %

589,50 €

 

677,25 €

648,00 €

 

774,00 €

 

 


Protokoll:

Herr Dierselhuis berichtete über die Neufestsetzung der Förderung der Kindertagespflege. Die Kindertagespflege sei ein wichtiger Baustein der U3-Betreuung und stehe, trotz wesentlich geringerer Kosten, als gleichwertig zu den Kitaplätzen. Gerade deshalb sei eine moderate Anpassung der Fördersätze geboten, um im Vergleich mit anderen Jugendämtern auch weiterhin konkurrenzfähig zu sein. Auch das Abwerben von Tagesmüttern kann hierdurch verhindert werden.


Auf Nachfrage von Frau Schauwinhold erklärte Herr Dierselhuis, dass auch die Inanspruchnahme einer Tagesmutter durch Elternbeiträge, analog der Beiträge für den Besuch einer Kindertagesstätte, finanziert werde. Im Vergleich zu den Kindertragesstätten habe die Tagespflege den Vorteil wesentlich flexibler auf die einzelnen Bedarfslagen in den Familien, zum Beispiel ungünstige Arbeitszeiten, reagieren zu können.

 

Herr Bernards stellte ebenfalls die Bedeutung der Kindertagespflege als gleichwertiges flexibles Instrument im Rahmen der U3-Betreuung heraus.

 

Herr Lonnes erläuterte, dass man mit 3,50 € pro Stunde für Kinder über 3 Jahre immer noch an der unteren Grenze der gezahlten Geldleistungen liege. Die Anpassung sei erforderlich um die hohe fachliche und inhaltliche Qualität der Kindertagespflege im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes aufrecht erhalten zu können.

 

Herr Wappenschmidt teilte mit, dass die CDU-Fraktion die Erhöhung der Fördersätze vor dem Hintergrund der Qualitätserhaltung in der Kindertagespflege mittrage. Wünschenswert sei jedoch mehr Solidarität unter den Jugendämtern und kein Konkurrenzkampf durch das gegenseitige Abwerben von Tagesmüttern.

 

Herr Dierselhuis antwortete, dass landesweit in den Kommunen durch eigene Elternbeitragssatzungen in diesem Bereich Heterogenität bestehe und hierdurch erkennbar unterschiedliche Gegebenheiten vor Ort seien. Zumindest innerhalb der Jugendämter des Rhein-Kreises Neuss würde er sich eine einheitliche Kostenstruktur wünschen. Herr Lonnes wies darauf hin, dass die Kosten steigen würden, da das Kreisjugendamt weniger zahle als die anderen Jugendämter im Rhein-Kreis Neuss.

 

Herr Boland erkundigte sich, ob durch die Bildung großer Kindertagespflegestellen teilweise eine Kommerzialisierung in diesem Bereich statt fände.

 

Herr Berheide antwortete, dass es im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes eine Großpflegestelle durch den Zusammenschluss dreier Tagesmütter gebe. Diese sei jedoch mehr den Umständen geschuldet, als dem Zweck der Kommerzialisierung. In Großstädten seien solche Tendenzen eher zu beobachten. Dort bestehe zum Beispiel auch die Möglichkeit, dass die Fachkräfte der Kindertagespflege Aufschläge auf die Sätze, je nach den Umständen des Einzelfalls, verlangen können.

 

Frau Schauwinhold erkundigte sich, ob Konkurrenz zwischen der Kindertagespflege und den U3-Plätzen in Kindertagesstätten befürchtet werden müsse. Herr Dierselhuis verneinte dies.

 

Der Kreisjugendhilfeausschluss fasste im Anschluss den folgenden Beschluss: